• XENON

    Infos zur Nachrüstung von Xenon:

    Eine Nachrüstung von Xenon ist seit 2004 durch das KBA streng geregelt worden.

    LEGAL kann in ein Fahrzeug nur dann Xenon verbaut werden wenn:

    - ein bauartgeprüfter und mit E-Nr versehener Scheinwerfer (ECE 98 ) verbaut ist (Erkennbar u.a. an der DC DR DC/R Kennung auf den Streuscheiben)
    - eine nach ECE 99 zugelassene Gasentladungslampe
    - eine automatische Leuchtweitenregulierung
    - eine nach ECE 45 zugelassene Scheinwerferreinigungsanlage

    Das Einbauen der "beliebten" HID-Kits in normale Halogen Scheinwerfer ist illegal, aufgrund der fehlenden Zulassung der Scheinwerfer
    Auch Linsen-Scheinwerfer wie FK/InPRO sind im Falle des 35i NICHT für Xenon zugelassen.

    Eine dynamische Leuchtweitenregulierung, wie sie bei den meisten Fahrzeugen mit Xenon ab Werk verbaut ist, ist nicht erforderlich. Der T4/T5 hat auch "nur" die Nachrüst-aLWR von Hella ab Werk verbaut. (Die Project2 Bi-Xenon Scheinwerfer gibts mittlerweile auch direkt als VW Teil zu bestellen)

    Bei den Scheinwerfern ist nicht nur die Streuscheibe entscheidend für eine Xenon Zulassung. Auch der komplette Scheinwerfer muss dafür freigegeben sein, da bei Gasentladungslampen ein weit höherer Innendruck vorherrscht und die Gehäuse diesem im Falle eines Berstens stand halten müssen.

    Mittlerweile ist die Lichtfarbe der Gasentladungslampen annähernd gleich der Halogen Gelblicht Birnchen. Der normale Wert liegt bei ca 4000 K. Von Phillips gibt es noch D2 Brenner mit 5000 K und E-Zulassung. Alle Farbtemperaturen darüber sind nicht legal.

    Der Einbau von -R Brennern in Linsensysteme bzw -S Brennern in Reflektorsysteme ist nicht gestattet. Ebenso können D4/5 Brenner nicht an D1/2 Zündgeräten und umgekehrt betrieben werden.

    Bei Xenon im Abblendlicht, darf dieses nicht ausgehen wenn das Fernlicht oder die Lichthupe betätigt wird.

    Ich hoffe ich hab mit dieser Übersicht alle Halbwahrheiten und Hörensagen das hier im Forum rumgeistert geklärt.

    Für den 35i gilt also folgendes:

    Ein legaler Xenon Umbau ist ein kostenintensives Unterfangen. Für den Preis eines Ebay HID-Kits bekommt man gerade mal 2 Markenbrenner ohne Zündgeräte.

    Beim B4 kann ein Xenon Umbau NUR mit Karosseriearbeiten durchgeführt werden, da es keine zugelassene Scheinwerfer gibt die passen.


    VOR einem Umbau, sollte das ganze mit dem jeweiligen TÜV/DEKRA Prüfer durchgesprochen werden.



    Das Gutachten was immernoch durchs Netz geistert wonach keine aLWR / SRA erforderlich ist, taugt nur noch fürs Altpapier. Seit 2004 müssen alle Fahrzeuge diese Teile verbaut haben wenn Xenon nachgerüstet wird.. Auch wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, welches damals ab Werk dieses nicht benötigt hat.




    D1 = Quecksilber haltig & Zünder im Sockel,
    D2 = Quecksilber haltig & Zünder ist im Ballast,

    D3 = Quecksilber frei & Zünder im Sockel,
    D4 = Quecksilber frei & Zünder ist im Ballast.

    Die Farbtemp. liegt bei einer D2 Lampe bei 4300°K

    Tante Edit, hat hier was tolles ----> R99
    Ursprünglich wurde dieser Artikel in diesem Thema veröffentlicht: XENON - Erstellt von: grusy Original-Beitrag anzeigen
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