• Hinweise zur Reparatur von Leichtmetallfelgen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der infrage stehende Sachverhalt war mehrfach Gegenstand diverser Anfragen an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Deshalb wurde der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) von mir beauftragt, diesen Sachverhalt zu beraten. Da die Fragen, die häufig an das Ministerium gestellt werden im Zusammenhang mit Schadensfällen stehen, gehe ich davon aus, dass Sie auch ein Interesse am Ergebnis des Expertenkreises zeigen könnten.
    Der Sonderausschuss kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint.

    Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorge-sehenen Teilen, kann und Beachtung der Monatagebedingungen der Radhersteller nicht wi-dersprochen werden.
    Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbie-tet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Stra-ßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). Verantwortlich ist der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Allerdings hat eine Reparaturfirma die Pflicht, den Auftraggeber über den Tatbestand aufzuklären.

    Erläuternd möchte ich hinzufügen, dass die Leiter der Räderprüflabore verschiedener TÜV-Organisationen Mitglieder im FKT-Sonderausschuss „Räder und Reifen“ sind. Das betone ich deshalb, weil Firmen, die Räderreparaturen anbieten, häufig mit TÜV-Zertifizierungen wer-ben und damit den Anschein erwecken, der „TÜV“ würde die Reparatur von Leichtmetallrä-dern positiv bewerten. Das kann gesichert ausgeschlossen werden.
    Die Möglichkeit, Reparaturen an Leichtmetallrädern durchzuführen, wird für die Zukunft nicht generell ausgeschlossen. Jedoch müsste anhand eines Forschungsprojektes die Durch-führbarkeit präzisiert nachgewiesen werden. Die vielfältigen Einflussparameter wie, Material-zusammensetzung, Produktionsverfahren, Wärmebehandlung, Art und Weise der Beschädi-gung und die Art und Weise der Reparaturmethode inklusiv der Qualitätssicherung werfen Fragen auf, die zwingend beantwortet werden müssten.
    Ich hoffe, dass die obigen Ausführungen für Sie und Ihren Mitgliedern eine nützliche Information darstellt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Hans Hesse


    hans.hesse@bmvbs.bund.de
    Tel. +49 (0) 228 300 5339
    Fax +49 (0) 228 300 807 5339
    Mobil +49 (0) 171 521 88 91
    Bundesministerium für Verkehr, Bau
    und Stadtentwicklung
    Referat S33
    Robert-Schuman-Platz 1
    D 53175 Bonn
    Ursprünglich wurde dieser Artikel in diesem Thema veröffentlicht: Hinweise zur Reparatur von Leichtmetallfelgen - Erstellt von: Nelltec Original-Beitrag anzeigen