• Neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung

    2012 gibt es bei der Hauptuntersuchung einige Änderungen, wie der TÜV Süd jetzt mitteilte. Die neuen Regeln für TÜV, DEKRA und Co. treten aller Voraussicht nach bereits Anfang April kommenden Jahres in Kraft, sollte der Bundesrat der Gesetzesnovelle zustimmen. Die Abstimmung gilt aber nur als Formsache.

    Detaillierter Fehlerbericht nach der HU
    Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher.

    "Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

    Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung
    Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.

    Künftig Probefahrten bei der HU
    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen.

    Damit dürfte die Hauptuntersuchung künftig länger dauern. Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU.

    (Quelle: www.auto.t-online.de)
    Kommentare 26 Kommentare
    1. Avatar von black-hawk
      black-hawk -
      die haben sich ja ein tolles datum dafür ausgesucht
    1. Avatar von youngtimer-service
      youngtimer-service -
      Da freu ich mich ja schon auf Mai/Juni im nächsten jahr, wenn der Prüfer an meinem 82er Audi80 die "Assistenzsysteme" des Fahrzeugs prüft
    1. Avatar von filix
      filix -
      @youngtimer-service
      nein nein, das gilt nur für Neuwagen mit Erstzulassung nach 1.Aprill 2012. Sonst hätte der TÜV nie die Zeit dafür, alle Autos zu Kontrollieren
    1. Avatar von andrew-1911
      andrew-1911 -
      Zählt das Datum 01.04.12 denn nur für den Fehlerbericht oder für ALLES was dort steht? Kann es z.B. sein, dass das mit der Datierung schon ab 01.01.12 gilt? Eine Bekannte hat einen Golf 2 der im Oktober zum Tüv sollte - war er aber noch nicht. Wenn diese Regelung der Datierung und ab 01.01. gilt würde ich ja sagen, dass man solange noch warten kann. Bei 01.04. würde ich es aber natürlich vorher machen...

      ?
    1. Avatar von Schwarzblonder
      Schwarzblonder -
      Anscheinend handhabt das wieder jeder wie er will.
      Ich war vor 14 Tagen zur HU beim TÜV. Der war 9 Monate abgelaufen (03/11). Der TÜV Prüfer hat auf den Zettel geschrieben, dass die nächste HU 03/13 fällig ist und sagte mir auf Nachfrage, dass sie erst ab 01.04.2012 nichtmehr zurück kleben. Und selbst diese Bestimmung wäre noch nicht 100%ig sicher.
      Die Plakette wurde dann nicht geklebt, weil ich gleichzeitig 3 Eintragungen machen lies, die erst in Marburg Biedenkopf begutachtet wurden (hessische Regelung) und dann auf der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden mussten.
      Heute morgen war ich dann auf der Zulassungsstelle um den Kram eintragen zu lassen. Die nette Dame dort meinte dann: "sie bekommen jetzt TÜV ab 12/11 bis 12/13 wir dürfen nichtmehr zurück kleben".
      Ich hab mich natürlich nett bedankt und habe jetzt volle 2 Jahre TÜV obwohl ich 9 Monate überzogen hatte.
    1. Avatar von Dr_G60
      Dr_G60 -
      @schwarzblonder, wenn Du beim TÜV in Hessen warst, dann hatte Dein TÜVler keinen Plan, denn in Hessen wird schon seit 2010 nicht mehr zurückdatiert.
      http://nh24.de/index.php?option=com_...mein&Itemid=59

      Gruß
      Gunther
    1. Avatar von Schwarzblonder
      Schwarzblonder -
      TÜV und Eintragungen wurden in Baden Württemberg gemacht und die Plakette hat die Zulassungsstelle im Hessischen zugeteilt.
      Hab mittlerweile auch mitbekommen, dass in Hessen wohl seit ner Weile nichtmehr zurück geklebt wird.
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Ich habe gestern mit einem Dekra Onkel gesprochen, ein wichtiger Punkt ist das der Prüfer wenn er einen Mangel im System auswählt diesem die Mängelklasse nicht mehr zuordnen kann, diese wird vom System fest vorgegeben, bisher kann er noch nach eigenem Ermessen entscheiden ob, geringer, erheblicher Mangel oder VU
    1. Avatar von Pana
      Pana -
      Die gucken jetzt auch so Lustigkeiten wie den mittleren Beckengurt hinten an
      Oder die AHK-Dose.

      Sowas hat bei mir in 28 Jahren nie einen Prüfer interessiert.
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Das hat der Tüv bei uns schon vor 20 Jahren gemacht, und bei der Dekra werden diese Dinger auch schon seit * 2 Jahren geprüft, so wie die auch jede Türe und jedes Fenster testen ob alles fehlerfrei auf und zu geht

      Im Nachbarort agiert ein KÜS Prüfer der prüft jede AHK Steckdose mit seinem Prüfstecker, schraubt Räder ab und misst die Stärke der Bremsscheiben
    1. Avatar von Pana
      Pana -
      Räder abschrauben ist nicht erlaubt, der darf nicht mal die Radkappen runter nehmen. Das hat mir mein Prüfer erzählt, weil er oft die Scheiben und Belägen gar nicht mehr sehen kann.

      Ich hatte ihn entsprechend gefragt, gerade wegen der Abnahme der Standheizung. Tankentnahme als einzig wirklich heikle Sache wurde nicht geprüft, da dies nur mit Schraubarbeit (Deckel runter) kontrollierbar ist.
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Der fragt natürlich vorher, und wenn das abgelehnt wird bricht er die Prüfung ab weil er die Scheibenstärke nicht prüfen kann
    1. Avatar von Schwarzblonder
      Schwarzblonder -
      Zitat Zitat von Pana Beitrag anzeigen
      Die gucken jetzt auch so Lustigkeiten wie den mittleren Beckengurt hinten an
      Oder die AHK-Dose.

      Sowas hat bei mir in 28 Jahren nie einen Prüfer interessiert.
      Mein letzter TÜV am 35i: 5min für die HU (Bremsenprüfstand und mit der Lampe unterm Auto durchgerannt), 2min um die Nummern der Felgen und dem Lenkrad zu notieren und 15min um den Papierkram für die 3 Eintragungen fertig zu machen.
      Die Scheinwerfer hat der TÜVer nur eingeschaltet weil ich die noch schnell einstellen wollte.
      Weder die Höhe vom Gewindefahrwerk wurde nachgemessen, noch die Nummern verglichen.

      Da der TÜVer aber mein ehemalige Meister ist bei dem ich meine Ausbildung gemacht habe, geht das in Ordnung. Der weiss, dass ich ihm keinen Schrott da hinstellen würde.
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Das ist aber kein Maßstab, habe neulich als ich auf der Zulassungsstelle war die beim Tüv mit drin sitzt, dort hat die HU/AU geschlagene 35 Minuten gedauert, wovon die AU mit 10 Minuten zu buche geschlagen ist, der Prüfer ist in jede Ritze im Auto gekrochen, alle Räder ausgehoben.....
    1. Avatar von maxa67
      maxa67 -
      Einzelne TÜV Kriterien waren bisher in Länderhoheit geregelt. Dies soll nun bundeseinheitlich werden. Dafür ist diese Novellierung der Bedingungen gedacht. Aber noch lange nicht Gesetz, was man an der Formulierung "Soll" erkennen kann. Es kann also ab April oder erst ab Juli oder noch später in Kraft treten - wir sind ja schließlich in deutschland, da müssen noch die hausmeister aller behörden mitgehört werden, damit die Gesetze wasserdicht werden
      Es gibt diverse Jahressprünge bei den Untersuchungsmethoden. Vor allem bei der Serieninbetriebnahme von OBD und seine diagnostischen Entwicklungsstufen.
      Viele Sachen treffen nur auf neuere Autos zu, was der Prüfer sonst noch prüft, ob er 5 Minuten oder 35 braucht ist sein Ermessens- und Erfahrungsspielraum.
      Für unsere 35i wird sich nicht viel ändern, weil eben noch solide überschaubare technik ohne großen elektronischen Firlefanz.
      Das Schieben des HU Termins ist nun wieder möglich, soll sich aber auch ungeachtet der unveränderten Bußgeldbedrohung in den Kosten niederschlagen, daß z.B. pro Monat 20-30% mehr TÜV Gebühren fällig werden.
      Richtig Sinn machts sowieso nur für Autos, die saisonal gefahren werden. Wenn ich ein Winterauto von Oktober bis April hätte, der TÜV im März fällig wär, würde es dann natrülich Sinn machen, die HU erst im darauffolgenden September/Oktober zu machen.

      So hats mir kürzlich mein altgedienter FSP Ingenieur verklickert.
    1. Avatar von Möwe21
      Möwe21 -
      Ich hatte im September die HU und bin erst ende November hin.
      Der TÜV (Bayern) hatte mir wieder für September des Babberl drauf. Schade eigentlich.

      Gedauert hat der Spaß etwa 40min.
      Auf der einen Seite war er genau aber hat doch wohl einiges "übersehen".
      (Reifen waren einseitig abgefahren. Alle meinten "mit den Reifen NIEMALS TÜV".
      Wie ich sagte ich hab ihn, haben sie dumm geschaut. )

      Bin ja mal gespannt ob sich da im Preis noch was tut.
      Hab , glaub ich, etwa 72,- € dort gelassen.
      Billiger wird es jedenfalls nicht mehr.

      Mich würde allerdings interessieren wo die die Testfahrt machen wollen.
      Soviel Platz ist bei uns auch nicht wenn mehr los ist.
    1. Avatar von Killerschnauze
      Killerschnauze -
      War letzens beim Tüv in Baden Württemberg, der Prüfer meinte, dass ab Juli 2012 die Liste "geringen" Mängel von ursprünglich 800 auf 40 Stück reduziert wird und man künftig bei defekter Kennzeichenbeleuchtung z.B keine Plakette mehr bekommt.

      Klingt für mich ganz klar nach Geldmacherei.

      mfg
      Martin
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung erkennt beim Lichtcheck jeder der einen Führerschein besitzt, wer zu faul ist das vorab zu prüfen oder sich darauf verlässt das nie was kaputt geht ist selber schuld

      Hat nichts mit Geldmacherei zu tun
    1. Avatar von Pana
      Pana -
      Zitat Zitat von aFnSyNcRo Beitrag anzeigen
      Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung erkennt beim Lichtcheck jeder der einen Führerschein besitzt, wer zu faul ist das vorab zu prüfen oder sich darauf verlässt das nie was kaputt geht ist selber schuld
      ...
      Eigentlich ja. Aber: mir ist mal eine Funzel genau beim TÜV kaputt gegangen, beim Test 5 Minuten vorher (Mach ich immer) ging das Drecksding noch. Und ja, das ist Geldmacherei, denn dies ist schnell gewechselt, auch eine Unterboden-Abdeckung, bei der eine Schraube vergessen wurde, ist schnell angeschraubt. Hat bei mir sogar der Prüfer selbst gemacht, als er dies sah.

      Die Intention ist doch, eine Statistik präsentieren zu können, mit der eine jährlich nötige HU bei älteren Fahrzeugen begründet werden kann. An dem Thema ist man ja schon länger dran. Und da steht halt dann 50% durchgefallen wegen EM. Und keiner weiß, ob wegen durchgefaulter Bremsen oder einer kaputten Kennzeichenfunzel.

      Mir wurde mal beim Passi der untere leicht abgeplatzte Spiegelrand bemängelt. Als einziger Mangel, damit halt was drin steht. Sehr witzig bei den LKW-Spiegeln vom 35i, wenn ich 2 cm der Strasse nicht sehe.
      Dagegen kommen andere mit Kinderfahrradspiegel (M3), und das ist dann OK so?
    1. Avatar von aFnSyNcRo
      aFnSyNcRo -
      Wenn der Spiegel beschädigt ist, dann rechtfertigt das einen Mängeleintrag, ein eingetragener intakter Minispiegel eben keinen, ist Realität, entweder ersetze das Glas oder lebe mit dem Eintrag

      Und die neuen Regeln werden nichts am Ermessensspielraum der Prüfer ändern, der eine nutzt den mehr, der andere weniger, in Zukunft werden dann bei einem dir gut gesonnen Prüfer Mängel "übersehen"
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