Moin habe hier nix weiter gefunden zu dem Thema..vllt auch zu schlecht gesucht. 8|
Auf jedenfall hatte ich die Idee vorne 16" Felgen zu fahren und hinten 17". Wäre das tüvmäßig erlaubt? Also das das dann in einer Einzeleintragung enden wird ist mir bewusst wenn es übehaupt gemacht wird.
der Rollumfang muss dann bestimmt auch gleich sein oder? Ich denke mal das dies gewährt ist.
Würde das gerne vorher wissen bevor ich mir dann die Felgen kaufe.
Im Voraus schon mal ein großes an die die antworten.
Mfg Tino