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Thema: 16" und 17" am Fahrzeug

  1. #1
    bremst vorn mit G60 =) Avatar von hom3r
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    16" und 17" am Fahrzeug

    Moin habe hier nix weiter gefunden zu dem Thema..vllt auch zu schlecht gesucht. 8|

    Auf jedenfall hatte ich die Idee vorne 16" Felgen zu fahren und hinten 17". Wäre das tüvmäßig erlaubt? Also das das dann in einer Einzeleintragung enden wird ist mir bewusst wenn es übehaupt gemacht wird.

    der Rollumfang muss dann bestimmt auch gleich sein oder? Ich denke mal das dies gewährt ist.

    Würde das gerne vorher wissen bevor ich mir dann die Felgen kaufe.

    Im Voraus schon mal ein großes an die die antworten.

    Mfg Tino


    Matt ist besser als glänzend

  2. #2
    schwarze minze
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    also n bekannter von mir fährt auf nem omega mv6 vorne 19 und hinten 20zoll ... der hats mit den normalen gutachten eingetragen gekriegt ... andere hersteller verbauen das ja sogar serienmässig .. opel auf dem speedster chevrolet auf der corvette .. ist zwar nun kein vergleich zum passat aber ich denke das soillte eigentlich kein problem sein

  3. #3
    nicht mehr aktiv Avatar von Popo Club
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    Das über die Reifen anpassen ist schwer. Da bräuchte es andere Kränze fürs ABS. Nur wer stellt sowas her?

  4. #4
    bremst vorn mit G60 =) Avatar von hom3r
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    Das über die Reifen anpassen ist schwer. Da bräuchte es andere Kränze fürs ABS. Nur wer stellt sowas her?
    Also doch nicht so einfach? hm. Weil gesehen hab ich das glaub ich auch schon aber naja dann hatten die vllt kein ABS. Aber ich kann davon ausgehen das ich mit dem gleichen Abrollumfang recht hatte?


    Matt ist besser als glänzend

  5. #5
    Kleinschreiber Avatar von Killerschnauze
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    ohne Abs gar kein Problem.

    Mit Abs darf der Abrollumfang maximal 1,5% abweichen.

    Viel Spaß bei der anstehenden Rechnerei...

    mfg
    martin

  6. #6
    bremst vorn mit G60 =) Avatar von hom3r
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    Hm..naja wenn ich nach dem hier gehen würde müsste es ja passen oder ? Danke auf jedenfall schon mal für die rege Beteiligung



    Matt ist besser als glänzend

  7. #7
    Mache Eier! Avatar von thebowlingdude
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    Zitat Zitat von hom3r
    Hm..naja wenn ich nach dem hier gehen würde müsste es ja passen oder ? Danke auf jedenfall schon mal für die rege Beteiligung

    Berechnungsgrundlage ist immer Originalbereifung! Und davon ±1,5% .

  8. #8
    bremst vorn mit G60 =) Avatar von hom3r
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    Zitat Zitat von thebowlingdude
    Zitat Zitat von hom3r
    Hm..naja wenn ich nach dem hier gehen würde müsste es ja passen oder ? Danke auf jedenfall schon mal für die rege Beteiligung

    Berechnungsgrundlage ist immer Originalbereifung! Und davon ±1,5% .
    aha...hm.


    Matt ist besser als glänzend

  9. #9
    Master Of Postings Avatar von Nelltec
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    Ich meine ausm Kopf, daß 225/45R16 + 215/40R17 vom ABS her harmonieren, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Du brauchst ne Reifenfreigabe vom Hersteller und da kenne ich eigentlich welche die ganz klar sagen:
    Geben wir für diese Mischbereifung nicht raus ! NUR für Fahrzeuge die sowas Serie fahren, z.B. Speedster.

    Eintragungsfähig ist sowas aber

  10. #10
    nicht mehr aktiv Avatar von Popo Club
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    Soweit es über den Reifenquerschnitt Ausgleicher ist, ist es auch Eintragungsfähig. Wer allerdings an einer Achse mit Speckreifen fahren will, ist mir nicht so klar. Dann lass ich mir lieber neue ABS ringe Fräsen, Lasern, Feilen, Dremeln, Waterjetten oder was weiß ich sonst was. Bei diversen BMW Modellen wurde das einmal gemacht mit der Anpassung der Ringe.

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