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Thema: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 01.05.2020 - Jemand Erfahrungen?

  1. #1
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    Geschwindigkeitsüberschreitung ab 01.05.2020 - Jemand Erfahrungen?

    Hallo,

    nach langer langer Zeit hat's mich doch wieder erwischt.
    3-spurig innerorts um 22 Uhr. Ein mobiler Blitzer.
    Naja, zu schnell ist zu schnell.

    Wahrscheinlich so 65 aber genau kann man das erst sagen, wenn der Bescheid da ist.

    Hat denn jemand Erfahrungen?
    Es sind ja wohl zumindest Teile (Fahrverbote), wenn nicht alle Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs unwirksam und es müsste die alte Regelung angewendet werden.

    Viele Grüße

    P.S. Wenn's jemanden ab 1.5. getroffen hat und er noch nicht auf den eingetroffenen Bescheid/Anhörungsbogen reagiert hat, Einspruch einlegen mit Hinweis auf das schwebende Verfahren!

  2. #2
    wire and fire
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    nur weil die Neue vielleicht ungültig ist, muss das nicht bedeuten, dass automatisch wieder die abgelöste Regelung gilt. Darüber werden sich dann die Anwälte streiten dürfen
    Gruß Norbert
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  3. #3
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    Stimmt.
    Bei Verordnungen, die geändert wurden, gilt das allerdings im Regelfall.
    Ich meine gelesen zu haben, das Saarland wendet das bereits an.

  4. #4
    wire and fire
    Avatar von Pana
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    anwenden und berechtigt anwenden sind ebenfalls zwei paar Schuhe. Wir dachten ja auch, die neuen Regeln wären rechtskonform entstanden und angewandt worden.
    Wie auch immer, abwarten was da rauskommt.
    Gruß Norbert
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  5. #5
    35i Kaiser Avatar von Berti
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    Wenn die neue nicht gilt, gilt automatisch wieder die alte, was soll denn sonst gelten? Eine andere müßte erst mal neu beschlossen werden. Es kann natürlich auch sein, daß nur die Fahrverbotsreglung ungültig ist und die Höhe der Bußgelder unverändert bleibt. Aber bei 65 km/h wären das nach der neuen Regelung 50€ und nach der alten 25€. Fahrverbot gibt es da ohnehin nicht. Wenn Dein Tacho z.B. 70 km/h angezeigt hat, vermute ich mal, daß etwa 62 km/h nach Abzug der Toleranz gemessen wurden. Sachsen hat die neue Verordnung heute auch außer Vollzug gesetzt. Seit 28.04. sollte übrigens die neue Regelung gelten, nicht erst ab 01.05.
    Geändert von Berti (03.07.2020 um 18:02 Uhr)
    VW Passat Variant CL 1.8/90PS, ABS-Motor, Bj. 7/92, Originalzustand mit Autogasnachrüstung BRC Blitz, azurgrün, el. Schiebedach, Nebelscheinwerfer, LRA, AHK, twintec schadstoffarm D3, 528.000 km *1. Motor - 1. Getriebe - 1. Kupplung* TÜV bis 06/2022 ohne Mängel

  6. #6
    Routinier
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    Geschwindigkeitsüberschreitung ab 28.04.2020 - Jemand Erfahrungen?

    Danke Dir für die Richtigstellung, Berti.

    Mal sehen, was ich mache.
    Im Moment ziehen ja weitere Länder nach.
    Wie ich lese, stapeln sich die Widerspruchsverfahren in einigen Amtsgerichten.
    Es ist wieder eine Katastrophe, wenn auch eine positive für uns. Kapier' nicht, wieso AS noch da ist.
    Geändert von marabella (04.07.2020 um 09:55 Uhr)

  7. #7
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    ..... um das Ende der Geschichte zu erzählen: Es waren dann reale 58 Km/h und 15€ Verwarnungsobulus - nach alter Regelung, denke ich.

  8. #8
    Headbanger Avatar von der_Bayer
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    Kann man damit leben denke ich ;-)

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