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Thema: Wie zweckmäßig privat abgemeldetes Auto verkaufen?

  1. #1
    35i Kaiser Avatar von Berti
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    Wie zweckmäßig privat abgemeldetes Auto verkaufen?

    Bin etwas aus der Übung, da mein letzter Fahrzeugwechsel/Verkauf 27 Jahre zurückliegt (einen neuen hatte ich vor einiger Zeit unkompliziert vom Händler dazugekauft). Bot einer Bekannten jetzt an, wir verkaufen Dein altes Auto übers Internet, da bekommen wir ein paar Euro mehr.
    Es melden sich aber fast nur Kunden aus Osteuropa. Bei Verkauf sollte das Auto dann ja besser abgemedet sein, damit es nicht Ärger ohne Ende gibt. Nur wie macht der Käufer abgemeldet eine Probefahrt? Ohne wird wohl keiner kaufen. Und wenn der Käufer keine rote Nummer hat, kann er das Auto nicht abholen. Und 2x wird wohl kein Privatkäufer kommen. Erst besichtigen, kaufen, Papiere mitnehmen und mit neuem Nummernschild wiederkommen? Für Privatkäufer bliebe dann wohl nur das Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage, welches er beim Kauf gleich vor Ort anmelden kann. Und was, wenn ein Käufer aus Deutschland dann doch mit dem Auto ohne umzumelden ins Ausland verschwindet? Angemeldet verkaufen ist sicher in keinem Fall eine gute Idee, oder?

    Und Frage 2: Sie will alte Nummernschild gleich am neuen Auto verwenden. Dazu las ich verschiedene Ratgeber. Einmal würde alles nahtlos bei einem Termin gehen, beim nächsten Ratgeber stand, da müsse ein Tag dazwischenliegen. Was in keinem Ratgeber stand, ob man am Tag der Abmeldung noch mit dem alten Auto nach Hause fahren darf? Nummernschilder hätte man ja noch, nur ohne Siegel bzw. die vom neuen Auto dann. Wenn man jedes Mal zeitaufwendig mit dem Zug und ggf. mehrfach hinfahren muß, kann man diese Option vergessen.

    Wer häufiger Autos an- und abmeldet, kann mir hier vielleicht noch einen Tip geben oder weiß vielleicht noch eine bessere Lösung. Zulassungsstelle habe ich schon angerufen, da geht keiner ran. Und umsonst wollen wir dort nicht erst hinfahren.
    Geändert von Berti (13.09.2021 um 18:25 Uhr)
    VW Passat Variant CL 1.8/90PS, ABS-Motor, Bj. 7/92, Originalzustand mit Autogasnachrüstung BRC Blitz, azurgrün, el. Schiebedach, Nebelscheinwerfer, LRA, AHK, twintec schadstoffarm D3, 528.000 km *1. Motor - 1. Getriebe - 1. Kupplung* TÜV bis 06/2022 ohne Mängel

  2. #2
    Routinier Avatar von Metalhead
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    Ich verkaufe Autos nur noch abgemeldet!
    Bin selber schon auf die Schnauze gefallen, da wird die "Rate" wie vereinbart nicht bezahlt, leere Versprechungen mit der Ummeldung und dann kommt immer irgendwas dazwischen...

  3. #3
    bierbäuchiger Mittfünfziger
    Avatar von onkel-howdy
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    Ein Auto wird GRUNDSÄTZLICH nur abgemeldet übergeben!

    ICH mach es immer so: Der Käufer zahlt an (halber Preis, vertraglich festgehalten) und ich fahr ihm das Auto vor die Hütte. Schraub die Nummernschilder ab, nehm die Papiere mit und melde die Kiste ab, bring ihm die Papiere vorbei und bekomm den Rest der Kohle. Das passiert natürlich nur innerhalb meines Landkreises.

    Alle die weiter weg kommen die fahren halt 2 mal. Nicht mein Problem.


    Französische Kriege:Algerienkrieg
    Stellt die erste Niederlage einer westlichen Armee gegen einen nicht-türkischen moslemischen Gegner seit den Kreuzzügen dar und ergibt die Erste Regel der moslemischen Kriegführung: "Wir können zumindest immer die Franzosen schlagen." Diese Regel ist identisch zur Ersten Regel der Italiener, Russen, Spanier, Vietnamesen und Eskimos.

  4. #4
    35i Liebhaber Avatar von 35i 1f
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    Als ich vor über 2o Jahren meinen 35i gekauft habe,hat der (Privat)- Verkäufer mir ein paar Tage Zeit gegeben in der ich das Auto ummelden sollte.Das war auch so in dem vorgefertigten Kaufvertrag abgedruckt . "Der Käufer verpfichtet sich ,den Wagen unverzüglich umzumelden und auf seinen Namen zu versichern"
    Das habe ich nach vier Tagen auch getan.Somit mußte nicht mal an den Schildern die Plaketten runter und neue drauf . (Kennzeichen ist geblieben )
    Birgt sowas Risiken für den Verkäufer in Bezug auf SEINE Versicherung ?
    Geändert von 35i 1f (13.09.2021 um 20:31 Uhr)

  5. #5
    Routinier Avatar von Dr_G60
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    Zitat Zitat von Berti Beitrag anzeigen
    Und Frage 2: Sie will alte Nummernschild gleich am neuen Auto verwenden. Dazu las ich verschiedene Ratgeber. Einmal würde alles nahtlos bei einem Termin gehen, beim nächsten Ratgeber stand, da müsse ein Tag dazwischenliegen. Was in keinem Ratgeber stand, ob man am Tag der Abmeldung noch mit dem alten Auto nach Hause fahren darf? Nummernschilder hätte man ja noch, nur ohne Siegel bzw. die vom neuen Auto dann. Wenn man jedes Mal zeitaufwendig mit dem Zug und ggf. mehrfach hinfahren muß, kann man diese Option vergessen.
    Zumindest in Hessen ist das so, ich denke mal im Rest der Republik auch. Meine Mutter ist mit dem alten Wagen zur Zulassungsstelle gefahren und hat den Wagen abgemeldet, die Siegel wurden entfernt. Dann die Kennzeichen wieder ans Auto und dann darf man noch den kürzesten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause fahren, auch wenn das Auto bereits abgemeldet ist. Das neue Auto hat sie beim gleichen Termin angemeldet, war die identische Zahlenkombi nur mit einem zusätzlichen E auf den Tafeln, brauchte also zwei Neue, die hatte ich vorher im Netz für 10 Euro incl. Versand gekauft, weil die vor Ort 30 Euro kosten.
    Gruß
    Gunther
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  6. #6
    Passat35i-fahrer Avatar von Dete
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    Moin zusammen,

    hier in Münster ist es vor gut 8 Jahren so gewesen:
    Kennzeichen ?reserviert (das weiß nicht mehr), den 2er Golf abgemeldet, den Passat angemeldet, passende HU-Plakette für den Passat gekommen, dann mit dem Golf nach Hause gefahren und die "alten" Golfkennzeichen an den Passat montiert.

    Fertig
    Gruß Dete
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.
    Bei mir sind Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum.

  7. #7
    35i Liebhaber Avatar von Wiesel
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    Zitat Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
    Ein Auto wird GRUNDSÄTZLICH nur abgemeldet übergeben!

    ICH mach es immer so: Der Käufer zahlt an (halber Preis, vertraglich festgehalten) und ich fahr ihm das Auto vor die Hütte. Schraub die Nummernschilder ab, nehm die Papiere mit und melde die Kiste ab, bring ihm die Papiere vorbei und bekomm den Rest der Kohle. Das passiert natürlich nur innerhalb meines Landkreises.

    Alle die weiter weg kommen die fahren halt 2 mal. Nicht mein Problem.
    DAS !!

    ist die einzig sinnvolle Vorgehensweise! Wer einmal mitbekommen hat, was an Kosten, Scherereien und Frust auf einen zukommt, wenn der angeblich seriöse Käufer den Wagen nicht wie versprochen ab-/ ummeldet, wird nie wieder ein angemeldetes Auto an Fremde herausgeben.

    Der vielleicht nicht oder nicht ganz gezahlte Kaufpreis ist das eine. Viel schlimmer ist es, wenn der Käufer monatelang mit der Zulassung des Verkäufers durch die Gegend fährt. Die Haftpflichtversicherung hält sich weiter an den alten Versicherungsnehmer, der Zoll (Kfz-Steuer) ebenfalls und man wundert sich als Vorbesitzer, wie viele Anhörungsbögen man auf einmal zugestellt bekommt. Immerhin sieht man dann, wo das Fahrzeug zur Tatzeit rumgefahren wurde.

    Also unbedingt auf den Onkel hören. Zumindest dabei :-)

  8. #8
    Kleinschreiber Avatar von Killerschnauze
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    Es ist auch möglich das Auto angemeldet zu verkaufen. Bei uns gibt es ein Formular (Veräußerungsanzeige oder so ähnlich) für die Zulassungsstelle. Dann noch der Versicherung mitteilen, dass das Auto verkauft ist und gut.
    Hatte letztes Jahr spontan ein Auto direkt nach der ersten Probefahrt verkauft. Zahlung unkompliziert über Paypal und Tschüss.

  9. #9
    35i Liebhaber Avatar von Wiesel
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    Zitat Zitat von Killerschnauze Beitrag anzeigen
    Es ist auch möglich das Auto angemeldet zu verkaufen. Bei uns gibt es ein Formular (Veräußerungsanzeige oder so ähnlich) für die Zulassungsstelle. Dann noch der Versicherung mitteilen, dass das Auto verkauft ist und gut.
    Hatte letztes Jahr spontan ein Auto direkt nach der ersten Probefahrt verkauft. Zahlung unkompliziert über Paypal und Tschüss.
    Der Versicherung ist diese Mitteilung vollkommen egal. Solange der Wagen zugelassen im Verkehr unterwegs ist, hält sich die Versicherung an ihren Vertragspartner und nimmt diesen ggfs. voll in die Haftung. Außerdem ist es für den Versicherungsnehmer, der den Wagen ohne Papiere und Zulassungsschilder ja nicht abmelden kann, nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich, den Vertrag zu kündigen.

    Richtig ist, dass man mit einer entsprechenden Übergabequittung ggü. der Zulassungsstelle nachweisen kann und auch schnellsten mitteilen sollte, das der Wagen am (Datum) um (Uhrzeit) einer anderen Person (Peronalien angeben!) übergeben wurde. Das schützt zumindest vor Bußgeldern. Übrigens habe ich schon Fälle erlebt, in denen sich sogar die Ausweispapiere des Käufers als gefälscht herausgestellt haben ....

    Beim Verkauf an namhafte Händler wäre ich nicht ganz so vorsichtig.
    Geändert von Wiesel (14.09.2021 um 10:42 Uhr)

  10. #10
    bierbäuchiger Mittfünfziger
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    Zitat Zitat von Killerschnauze Beitrag anzeigen
    Es ist auch möglich das Auto angemeldet zu verkaufen. Bei uns gibt es ein Formular (Veräußerungsanzeige oder so ähnlich) für die Zulassungsstelle. Dann noch der Versicherung mitteilen, dass das Auto verkauft ist und gut.
    Hatte letztes Jahr spontan ein Auto direkt nach der ersten Probefahrt verkauft. Zahlung unkompliziert über Paypal und Tschüss.
    Das kannst du dir SOWAS von knicken. Das KFZ ist und bleibt angemeldet. Da kannst du Formulare ausfüllen wie du lustig bist. Es gibt genau 2 Wege ein KFZ abzumelden:

    1) Irgendjemand geht mit den Papieren zum Amt -> Wobei das grudsätzlich in Grosstädten wie Stuttgart oder noch schlimmer Berlin schon nicht ohne Termin innerhalb der nächsten 3 Monate geht schon schlimm genug, ABER dank Corona dauert es selbst in gute Landkreisen mitlerweile 4 Wochen. Von daher ist selbst wen der Wille da ist es gerade eben schwer das rechtzeitig zu machen.

    2) Das KFZ wird von der Zulassungsstelle zwangs stillgelegt, weil Steuer oder Versicherung nicht gezahlt werden.

    Es gibt keine anderen Möglichkeiten. Und wen 1) ausfällt weil der Käufer es nicht macht kannst du Zettel, Formulare etc haben...es geht nicht! Und bis 2) ins Rollen kommt zahlst lustig DU alles weiter, von den rechtlichen Schritten abgesehen. DU bist der letzte eigetragene Halter. Blitzerbilder etc kannst du abwehren weil es keine Halterhaftung in Deutschland für sowas gibt. Hier kann dich der Kaufvertrag retten. Anders siehts bei Versicherung und Steuer aus. Die Augaben kannst du natürlich auf dem zivilen Klageweg wieder einklagen....Mit weiteren Kosten verbunden etc. Und WEHE der Käufer hat seinen Wohnsitz im Ausland, und noch besser im nicht europäischen Ausland!

    Die Versicherung die interessiert das nicht. Das Auto ist zugelassen und somit MUSS es auch versichert sein. Wen es nicht umgemeldet wird ist und bleibt das dein Problem. Von daher: Cool das es bei dir geklappt hat und vermutlich auch in 99% der Fälle klappt...Aber das 1% ist halt komplettt gefickt! Ich hab den Smart von Mutti auch 2 Dörfer weiter verkauft, auch der wurde abgemeldet. Den ST hab ich dem Käufer auch angeboten das ich ihm heim fahre...wollte er nicht. Also abgemeldet und jetzt ist das Problem vom Käufer wie die Kiste ohne HU und Zulassung vom Hof kommt.

    Wobei ich bei der heutigen EInstellung vieler die "gefickt" Quote um ein vielfaches höher ansehe. Das ganze Internet ist voller Schauergeschichten. Ja es wird vermutlich selbst einen nie treffen....schon klar
    Geändert von onkel-howdy (14.09.2021 um 10:56 Uhr)


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    Stellt die erste Niederlage einer westlichen Armee gegen einen nicht-türkischen moslemischen Gegner seit den Kreuzzügen dar und ergibt die Erste Regel der moslemischen Kriegführung: "Wir können zumindest immer die Franzosen schlagen." Diese Regel ist identisch zur Ersten Regel der Italiener, Russen, Spanier, Vietnamesen und Eskimos.

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