Moin liebe Gemeinde,

Ich habe meinen B4 von 1995, 1Z TDI im Sommer 2018 in einer trockenen Garage abgestellt, nachdem für den tüv größere Maßnahmen notwendig gewesen wären. Der Plan war, es 2019 zu Saisonbeginn in Angriff zunehmen. Dann war ich beruflich längere Zeit im Ausland, sodass der Passat bis heute angemeldet in der Garage steht, tüv ist 2018 abgelaufen. Ich hänge trotz der gut 450k km an ihm und möchte ihn eiglt als zweitfahrzeug behalten.
Kann ich dem Guten eine neue Batterie spendieren und einfach starten -> und damit zur Werkstatt fahren? Rein rechtlich ist mir die Fahrt ohne tüv klar, nur zur nächsten Werkstatt erlaubt...ich meine auch eher aus technischer Sicht...oder sollte ich auf besondere Dinge achten, die in den drei Jahren eventuell entstanden sind? ... danke euch schon jetzt! Ich würde weiterhin gerne meinen treuen Begleiter am Leben halten