Die Entscheidung bringt Veränderungen für Autofahrer: Montierte Autokameras dürfen zur Aufklärung von Unfällen von Gerichten ausgewertet werden. […] Aufzeichnungen von Videokameras im Auto dürfen zur Aufklärung von Unfällen von Gerichten ausgewertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Somit bewerteten die Richter das Interesse des Unfallgeschädigten an Aufklärung höher als das Datenschutzinteresse und das Recht am eigenen Bild des Unfallgegners. […] Dennoch könnten Datenschutzbehörden in solch einem Fall Geldbußen verhängen. Dies führe aber nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr sei eine Interessenabwägung geboten.
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Na endlich.....