Da immer wieder gefragt wird auch hier einige Informationen.

Nach aktueller Rechtsprechung schaut es bei Neureifen wie folgt aus.

Reifenalter bis 3 Jahre: FABRIKNEU
Reifenalter bis 5 Jahre: NEU

Kürzere Fristenm wenn entscheidende rechnische Veränderungen an Reifen vorgenommen wworden sind, oder ein Modellwechsel stattgefunden hat.

d.h., dass ein bis zu maximal 5 Jahren sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt und damit in diesem Sinne neuwertig ist !

Das mal zu eurer Information. Vielleicht interessant fürs "Wichtig"