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Thema: Fahrzeugschein fehlt beim Kauf - Was nun ?

  1. #1
    35i König Avatar von knucklehead
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    Fahrzeugschein fehlt beim Kauf - Was nun ?

    ich kann ein Günstigen Facelift bekommen bloß der jetzige besitzer hat NUR den Brief den Fahrzeugschein hat seine Frau verloren. HU und AU papiere sind aber vorhanden sowie der Brief. Was tun ? kann man den kaufen oder lassen wegen fehlenden Fahrzeugschein ?
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  2. #2
    Der Wolf im Schafspelz Avatar von style
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    ist echt ne gute frage.

    wenn das mein fahrzeug wäre, wäre ich bei verlust des scheines dazu verpflichtet das beim zuständigen amt sofort anzuzeigen. wenn der veradacht auf diebstahl des scheines besteht, führt auch kein weg an der polizei vorbei. das muss angezeigt werden.

    so. nun ist das auto ja definitiv nicht auf dich zugelassen also müsste das der vorbesitzer machen. ich weiß in dem fall nicht ob ein Kaufvertrag reicht um dir dafür die "vollmacht" zu geben. da müssten mal unsere rechtsexperten ran. Aber die 100%ige Antwort würde mich auch mal Interessieren.


    Gruss,
    style
    gruss,
    style

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  3. #3
    hat nun einen VR6 Avatar von kuki
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    Da steht alles drin. Den Fahrzeugbrief (wichtiger als der Schein) hat er ja noch. Also kannste die Karre ruhig kaufen, wenn alles geklärt ist.
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  4. #4
    35i König Avatar von knucklehead
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    Zitat Zitat von kuki','index.php?page=Thread&postID=1059770239#pos t1059770239
    http://www.im-auto.de/auto-ratgeber/10.html
    Da steht alles drin. Den Fahrzeugbrief (wichtiger als der Schein) hat er ja noch. Also kannste die Karre ruhig kaufen, wenn alles geklärt ist.
    Ja also den Brief, AU+HU bescheinigung hat er noch also kann ich den kaufen ? natürlich wird im kaufvertag auch ein vermerk gemacht das der fahrzeugschein verloren gegangen ist. dann sollte das doch kein problem geben den ohne fahrzeugschein zuzulassen ?
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  5. #5
    hat nun einen VR6 Avatar von kuki
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    Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich die Ersatzpapiere zu beantragen, so können Sie jemanden damit beauftragen. Diese Person sollte dann außer ihrem eigenen auch Ihren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Außerdem verlangen einige Zulassungsbehörden eine Versicherung an Eides Statt über den verloren gegangenen Fahrzeugschein.
    Da fallen auch Kosten an.
    Evtl muss er einen Fahrzeugschein auf sich ausstellen lassen und du meldest den dann um. Dann wird der alte ja gelocht und du bekommst einen neuen. Wie es genau gemacht wird... kann dir sicher die Behörde sagen.
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  6. #6
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    nur wenn du pech hast sind alle eintragungen weg

  7. #7
    35i Chefschrauber Avatar von OLD MAN
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    Ich würde darauf bestehen das der Vorbesitzer sich nen neuen Schein ausstellen läßt, dann hast du kein Pangeleien damit u. kannst den Wagen ordnungsgemäß ummelden.
    Straffälliger Straßenfuchs Steffen Stiebitzky


    B3 Vari 2.0 2E GT in LA7Y mit dezentem Tuning
    B3 Vari 1.8 RP GL in LA7Y alles Serie
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  8. #8
    Mofafahrer Avatar von Airwolf
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    Ein Kumpel hatte auch nur den Fahrzeugbrief und AU+HU bescheinigung ,den wagen den er gekauft hatte war schon abgemeldet.



    Wer im besitzt des briefes ist den gehört der wagen.



    mann bekommt sowieso einen neuen brief da der alte ungültig ist.



    und den neuen Fahrzeugschein.



    aber wenn du möchtest rufe ich morgen früh mal ne bekannte an die arbeitet bei der zulassungsbehörde dann schildere ich ihr es mal so wie du geschrieben hast.



    mal sehen was sie sagt.



    Ist der wagen noch angemeldet ?



    Michael
    Irren ist menschlich, sprach der Igel und stieg von der Drahtbürste

  9. #9
    Mofafahrer Avatar von Airwolf
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    So habe gerade telefoniert.



    Also folgendens



    DIe beste Variante.



    Der Schein muss mit zur um oder anmeldung.Alleine wegen den eintragungen.



    Da der Fahrzeugbrief und AU+HU bescheinigung nicht reicht.



    Der besitzer muss einen neuen schein beantragen.



    Dann gibt es keine probleme bein um oder anmelden.





    Die 2 Variante.



    der Fahrzeugbrief und AU+HU bescheinigung



    einen Kaufvertrag mit dem Vermerk das der schein verloren gegangen ist.



    Eine Kopie des Ausweises des Halters.



    Falls der wagen aus einen anderen Kreis kommt muss bei dem alten kreis eine



    unbedenklichkeitsbescheinungung beantragt werden.OHne diese keine um oder anmeldung nicht möglich.



    Und diese dem neuen kreis vorgelegt werden. Das ist mit kosten verbunden.





    Also ich würde Variante 1 nehmen ist die sicherste und beste Lösung.



    Michael
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  10. #10
    aircooled Avatar von Resto-Karl
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    OT: Alter, klemmt deine Enter-Taste??

    @Topic: Klär das nicht hier im Forum, sondern direkt mit deiner zuständigen Zulassungsbehörde.
    Die handhaben das gerne etwas unterschiedlich. Generell brauchst du aber keine Papiere beim Fahrzeugkauf...solang du 100% sicher bist, dass es keine krumme Angelegenheit ist, können sämtliche Daten/Papiere erneuert werden.

    edit: unbedenklichkeitsbescheinigungen etc. existieren nicht mehr. Ne Art KBA-Anfrage funktioniert mittlerweile elektronisch bei der Zulassung...also dort anrufen und hier nicht volltexten lassen!



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