Jo lt STVO muss die LAUFFLÄCHE des Reifens 100mm von der Radmitte nach oben in einem Winkel von 25Grad nach vorne und 45Grad nach hinten abgedeckt sein. Die Zahlen hab ich nicht im Kopf. Lt EU muss das ganze Rad (also auch die FELGE) abgedeckt sein im ganzen Umfang. Aus dem Grund haben ja die SLK und sonstigen Kackfässer so beschissene kleine 100mm lange "Ausstellungen" an den Kotflügeln dran.
Das kann ein Prüfer ggf (NOCH!) selbst entscheiden was er da zur Abnahme herbeizieht.