€ 28,50 Zusatzgebühren bei der Postverzollung
In einigen Fällen berechnet die Deutsche Post eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro für ausländische, zollpflichtige Pakete. Diese Gebühr betrifft die sogenannte Postverzollung.
Wenn ein zollpflichtiges Paket vom Absender nicht deklariert wurde oder mit einem falschen Wert oder falscher Inhaltsangabe deklariert wurde (vgl. Zollinhaltserklärung), dann fordert der deutsche Zoll vom Empfänger Unterlagen an, aus denen Produktbezeichnung und Kaufbetrag hervorgehen. Also z.B. ein Paypal-Zahlungsbeleg oder eine Rechnung, sofern der Absender ein professioneller Versandhändler ist.
Diese Unterlagen muss der Empfänger beim Zoll vorlegen; entweder persönlich oder per E-Mail.
Werden die Unterlagen per E-Mail eingereicht, berechnet die Deutsche Post 28,50 Euro Gebühr für diese sogenannte Postverzollung. Denn die Deutsche Post übernimmt für den Empfänger den Service, das Paket mitsamt der Unterlagen dem Zoll vorzulegen.
Wenn der Empfänger selber beim Zoll erscheint, wird die Postverzollungs-Gebühr nicht berechnet. Der Empfänger muss aber trotzdem die Zollgebühren (Einfuhrumsatzsteuer) beim Zollamt bezahlen, sonst wird das Paket nicht herausgegeben.