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Thema: HU nicht bestanden - wegen falschem VW-Lenkrad

  1. #1
    Stahlfelgen-Sympathisant Avatar von michamatik
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    HU nicht bestanden - wegen falschem VW-Lenkrad

    Bin eben nur deshalb nicht durch die HU gekommen, weil ein falsches Lenkrad eingebaut ist - den letzten Prüfer hatte es nicht gestört.

    Es handelt sich um das Serienlenkrad vom Polo G40, welches bei Ihbääh sehr oft als auch für 35i verkauft wird. Daher hab ich mir nix dabei gedacht und es nicht vorsorglich getauscht.
    Der Prüfer steht auf dem Standpunkt, daß nur Lenkräder mit ner 35er Nummer eingebaut werden dürften. Vom VW-Baukasten, der auch Golf-Lenker als Serienlenker für andere Modelle bewirkt, wollte er nix wissen. Er ging mit mir zu einem zufällig dastehenden 35i und zeigte mir dessen Lenkrad, von dem ich meinte, es sei ein Golf-Teil, was er wiederum bestritt.
    Er meinte, ich solle mir bei VW eine Freigabe für den 35i besorgen. Beim Händler erfuhr ich dann, daß es die fürn Passat nicht gibt, das Lenkrad wurde aber außer im Polo auch im Corrado ab Werk eingebaut. Ich fragte, welche Lenkräder es im 35i gab und er druckte mir die Seite aussem Edgar aus und siehe da: das Lenkrad, was der Prüfer mir zeigte ist ein Golf-Teil mit ner 19 am Anfang.

    Nutzt mir aber nix, denn auch dieses Lenkrad, was er ja angeblich akzeptieren wollte, hab ich nicht. Dafür hab ich zwei Lenkräder die bis auf das Buchstabenkürzel am Ende, was wohl dem jeweiligen Design zugeordnet ist, denen entsprechen, die auf der Edgar-Liste stehen.

    G40-Lenker: 867 419 091 J
    Lenkrad im fremden 35i: 191 419 091 AJ
    mein 2er Golf-Lenker: 191 419 091 AC
    mein 3er Golf-Lenker: 1HO 419 091 ein weiteres Kürzel is da nich bei

    Werd gleich nochmal mit den beiden Lenkern und dem Edgar-Schriebs zu dem Prüfer fahren und fragen, was er dazu meint.

    Ansonsten: hat jemand nen Tipp für mich - oder kurzfristig ein Original-Lenkrad (leihweise), am Besten im Rheinland?
    MfG,
    Micha

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  2. #2
    bierbäuchiger Mittfünfziger
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    im prinzip wirds ihm eher um das ggf "zu kleine" lenkrad gehen.

    is halt schon etwas grenzwertig weil seeeeehr spitzer kerl. aber im prinzip hat er halt leider recht. auch wens lächerlich ist. nicht serie? eintragen. was sich in dem falle kaum lohnt. wiegesagt spritzfinidgkeit aber er ist im recht. wo das ding sonst so eingebaut war ist relativ. es wurde eben NICHT im 35i verbaut und genau das ist eben dein problem. wen du allerdings lenkräder hast die lt etka im 35i drin waren dann sollte das kein thema sein.

    aber jetzt mal unter uns: zu welchem spitzen hund gehst du da den hin? wen der sich schon bei einem pillepalle lenkrad in die büx macht will ich garnet wissen was der sonst noch so am start hat für spässle.


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  3. #3
    Kaffeekocher & Paparazzi Avatar von B4Power
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    Schon ein seltsames Volk, diese Prüfer.
    Fährste halt zum Schrotti und schraubst dir eins ab.

  4. #4
    Stahlfelgen-Sympathisant Avatar von michamatik
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    War nochmal da, aber keine Diskussion möglich. Meine mitgebrachten Lenker würde er nur akzeptieren, wenn ich ne Freigabe von VW hätte.

    Die Prüfung ging so schnell, daß ich nach der Lenkrad-Diskussion gefragt hab, ob er die Prüfung nun abgebrochen habe, weil er mich schon aus der Halle fahren ließ.
    Hab wirklich das Gefühl, der suchte nur irgendwas um ne Wiedervorführung zu begründen...
    Denn das Lenkrad is wirklich der einzige Mangel und wie schon geschrieben, den letzten Prüfer (andere Prüfstelle) hats nicht interessiert.

    Ich hab eher mit ner Ansage wegen Windabweisern ohne ABE oder entferntem Heckwischer (beides im Prinzip eintragungspflichtig) oder nicht montierter (aber eingetragener) Spurverbreiterungen (im Prinzip ja dann wieder austragungspflichtig) gerechnet...
    MfG,
    Micha

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  5. #5
    Standheizungsbezwinger!
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    Rheinländer halt...
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  6. #6
    bierbäuchiger Mittfünfziger
    Avatar von onkel-howdy
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    gehst halt zur nachprüfung zu nem anderen tüv und schummelst dem was von "war ein sportlenkrad von ebay drin, jetzt orignal" vor

    is wirklich n bissle arg pingeliger. aber das ich das jetzt richtig verstehe:
    du hast einen ausdruck vom etka wo 3 lenkräder drin stehen. du hast eins davon. und der macker macht noch wellen? wen ja dann fix zu nem anderen.


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  7. #7
    Stahlfelgen-Sympathisant Avatar von michamatik
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    Nein Onkel, hatte leider keines davon, weil sie sich ja alle bei den Buchstabenkürzeln am Ende der Teilenummer unterscheiden.

    Hab nun eins vom Schrott geholt, is auch ein Golf-Teil, aber eben eins von der Edgar-Liste und genau das Gleiche wie in dem 35i, der bei denen auf dem Hof stand.
    Hat halt nochmal 15€ und nen Haufen Nerven gekostet, aber nun isser ohne Mängel geprüft (allerdings mit der Notiz "Geprüft mit Serienlenkrad"). So hab ich jetzt für 104€ TÜV ohne Mängel (und ohne vorher Geld reingesteckt zu haben, außer 6€ für ne Wäsche), wenn ich woanders hingefahren wäre, hätte ich nochmal 89€ zahlen dürfen.

    Und während er die Plakette klebte, sagte er, was ich danach mache, ginge ihn nix an...



    Falls mal jemand auf der Suche nach Hilfe in diesen Trööt stolpert, schreib ich hier mal die Liste der Lenkräder auf, die auf meinem Edgar-Ausdruck stehen:

    357 419 091 E
    357 419 091 F
    357 419 091 G (Leder)

    191 419 091 AH (für Fz. mit Servo)
    191 419 091 AJ (Leder, für Fz. mit Servo)

    1H0 419 091 AQ (für Fz. mit Airbag)
    1H0 419 091 AD (Leder, für Fz. mit Airbag)

    Gilt für Modelljahr 1992. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
    MfG,
    Micha

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  8. #8
    35i Liebhaber Avatar von vaults
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    Zitat Zitat von michamatik Beitrag anzeigen
    Ich hab eher mit ner Ansage wegen Windabweisern ohne ABE oder entferntem Heckwischer (beides im Prinzip eintragungspflichtig)
    Nein, beides muss nicht ein- bzw. ausgetragen werden.

    Bei den Prüfern hat man mal Pech und mal Glück, aber so ist das eben, wobei die Sache mit dem Lenkrad ja eine Kleinigkeit ist, das Teil ist in 2min draußen und gewechselt (wenn kein Airbag).

    LG,
    Alex

    PS: Freut mich das er die Plakette bekommen hat

  9. #9
    Stahlfelgen-Sympathisant Avatar von michamatik
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    Zitat Zitat von vaults Beitrag anzeigen
    Nein, beides muss nicht ein- bzw. ausgetragen werden.
    Hersteller Heko schreibt extra, daß sie eingetragen werden müss(t)en.
    MfG,
    Micha

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  10. #10
    35i Liebhaber Avatar von vaults
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    Moin,

    das hätte ich nicht gedacht.
    Sind das universelle Teile oder speziell für den Passat gefertigte. Bei Letzterem würde mir kein Grund für eine Eintragungspflicht einfallen.

    Den Heckwischer kannst du dir jedenfalls nach Belieben an-und abschrauben.

    LG,
    Alex

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