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Thema: Anhänger Tempo 100km/h-Abnahme, schonmal jemand gemacht?

  1. #1
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    Anhänger Tempo 100km/h-Abnahme, schonmal jemand gemacht?

    Hintergrund der Geschichte für die die es interessiert:
    Mein derzeitiger Anhänger (Tieflader Ladefläche 1,26x 2,51m, Ladekante ~50mm, gebremst, zGG 1300kg, Zuladung rund 1100kg inkl Stützlast)wird mir in Letzter Zeit zu klein und Besserung ist nicht in Sicht. Meist sinds fahrten zum Baumarkt oder von Schüttgütern,also Zementpaletten und Steine bzw Kies und Sand, aber auch immer mal wieder Holz was aus dem Wald gekarrt wird.

    Nerven tut vor allem das be und entladen nur nach hinten möglich ist und bei z.B. ner Palette Zement erst 300kg ins Auto rüber mussen um Legal fahren zu können - letztendlich wär auch noch der Wunsch dagewesen im notfall mal nen PKW transportieren zu können ohne auszuschlachten und auf die Reling aufzusetzen

    also nach langem hin und her überlegen nochmal Tieflader mit 1500kg zGG? Rückwärtskipper? etc. jetzt bei nem 2000kg Tandemachser Hochlader angekommen, Ladefläche 3,1 x 1,8m, Ladekante um 70cm, Zuladung gute 1500kg, abnehmbare Bordwand - Passat würde draufpassen, Rampen gibts im Zubehör in nem Format das ins Fahrzeug passt (kleiner aber feiner Gewichtsvorteil), mit den Bisher vorhandenen Fahrzeugen bleibt die Transportkapazität zwar gleich, aber ein syncro ist ja in Sicht und ich musste nicht bei jedem Kilo über erlaubt um die Achsen selbst bangen.

    Einziges Manko wär eben das meine Frau damit nichtmehr fahren darf weil nur Klasse B -> 2t + 1,9t (Passat) <= 3,5t (Fs-Kl. B), sie bräuchte also den B mit Schlüsselzahl 96 (bis 4,25t), stört sie aber auch erstmal nicht da sie sowieso nicht gerne mit Hänger fährt, und mich auch nicht allzusehr da der Kreis derer die sich "mal eben kurz" den Hänger leihen wollen aus rechtlichen Gründen stark reduziert


    Jetzt die Problemstellung:
    ich wollte eig. schon nen Trailer als Tieflader bauen und hab daher noch 4 Dämpfer über für etwaige Tempo 100 Zulassung rumliegen - klar weis ich das ich bei 2t zGG mit dem Passat eig. nicht so schnell fahren dürfte, andererseits sind Stoßdämpfer gerade beim Hochlader mit dem höheren Schwerpunkt/kleinenren Rädern aus Fahrdynamischer sicht kein Fehler, und die Möglichkeit 100 zu Fahren bzw weniger aufzufallen wenn mal ein bisschen drüber wäre nicht verkehrt

    Hauptgrund der Frage ist nun Was kostets bzw was mus der Hersteller mitliefern wenn ich die Dinger selber dranbaue? Reifen bis 120km/k ist klar, sonstige unterlagen? Aufwand? mault der TüV rum wenn an dem Tag der Hänger mit nem Fahrzeug gebracht wird mit dem er nicht mit 100 gezogen werden darf?
    Kosten sind im Netz an sich keine zu finden, wär eben die Frage wo das rauskommt im Gegensatz zuden ab 250,- € was die Hersteller aufrufen...
    Geändert von mopedfan (23.04.2015 um 09:48 Uhr)
    irgendwann wieder: '96er TDI Variant - syncro - Status ca. 50%, pausiert wegen Hausumbau...
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  2. #2
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    Da kannste rechnen, wirst um ne antischlingerkupplung nicht rumkommen: http://www.humbaur.com/wissenswertes...-regelung.html

    Und dran denken: 100 NUR auf Autobahnen und ausgewiesenen kraftfahrstraßen!
    Geändert von sn0op35i (23.04.2015 um 09:58 Uhr)

  3. #3
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    Hier vom TÜV: http://m.tuev-nord.de/de/leistungen/...rassen-541.htm

    Was darf der syncro vollbeladen wiegen? Das gleiche Gewicht darf die zulässige gesamtmasse des anhängers betragen. Du darfst den Anhänger an jedes Fahrzeug anhängen. 100 darfst du aber nur dann fahren, wenn das zulässige gesamtgewicht des zugfahrzeugs größer/gleich dem zulässigen gesamtgewicht des anhängers ist.

    Beispiel: der syncro hat ein zGG von 1950 kg, der Anhänger ebenfalls, alles gut, darf 100 fahren.

    Du verleihst den Anhänger, zugfahrzeug ist ein T5, Anhänger darf voll beladen werden, 100 sind erlaubt.

    Du holst den Anhänger zurück, nimmst den Passat deiner Frau. Du darfst nicht voll beladen ( 1,2 oder 1,5 t, siehe Papiere), 100 sind tabu, obwohl die 100er Zulassung vorliegt.

    Alles eine Frage des zugfahrzeugs.
    Geändert von sn0op35i (23.04.2015 um 10:15 Uhr)

  4. #4
    35i König Avatar von christkind@work
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    Die QEKs sind ja auch fast alle mit 100 km/h unterwegs und eine Herstellerfreigabe ist nicht mehr möglich, da der Hersteller nicht mehr existent ist.

    Es wäre einfacher, wenn die von Dir verwendeten Komponenten Papiere haben, wo die Tauglichkeit für 100 km/h explizit aufgeführt wird, sonst liegt das ganze immer ein wenig in den Händen des Prüfers, sonst mal mehrere Prüfer durchfragen oder zu einem Anhängerhändler gehen, der auch den TÜV (Sammelbegriff) im Hause hat.

    Wichtig ist auch: Reifenalter max. 6 Jahre (es gilt die DOT!), die würde ich mit meinem Transporter niemals runterfahren, lohnt also nicht.

    Die Eintragung wird nur noch auf den Anhänger bezogen, nicht mehr in Kombination mit dem Zugfahrzeug, somit kannst mit jedem Zugfahrzeug vorfahren, nur eben fahren darfst dann keine 100, liegt aber in Deiner Verantwortung.

    Kosten:
    - Abnahme/Eintragung durch Prüfer (rund 50 Euro)
    - 100 km/h Schild (rund 5 Euro)
    - Papieränderung beim Amt (rund 10 Euro)
    - Siegel für das 100 km/h Schild beim Amt (rund 2,50 Euro)

    Man liest viel: Bei dieser Sache gelten die eingetragenen Gewichte und NICHT die tatsächlichen Gewichte wie beispielsweise bei der Anhängelast oder dem Zuggewicht.

    Gesamtmasse des Anhängers darf das 1,1 fache (mit ASK 1,2 fache) der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen. Hier ist in dem verlinkten Dokument vom TÜV meiner Meinung nach eine unglückliche Formulierung gewählt worden.

    Beispiel:
    Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
    Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
    Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
    = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg, wenn man die 100er nutzen will.

    Antischlingerkupplung ist also keine Pflicht. Bei Wohnwagen gelten wieder andere Werte. Zusätzlich wenn man die Massen mal 1,1 bzw. 1,2 rechnet, darf der Wert nicht über der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs liegen. Dies ist eine weitere Begrenzung. Aber wie gesagt, das ist bei der Eintragung kein Problem, gilt nur rein für die Fahrt.
    Geändert von christkind@work (23.04.2015 um 10:57 Uhr)
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  5. #5
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    Stimmt, etwas konfus. Ist mir beim dritten mal lesen auch aufgefallen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von christkind@work Beitrag anzeigen
    Kein Thema...

    Kosten:
    - Abnahme/Eintragung durch Prüfer (rund 50 Euro)
    - 100 km/h Schild (rund 5 Euro)
    - Papieränderung beim Amt (rund 10 Euro)
    - Siegel für das 100 km/h Schild beim Amt (rund 2,50 Euro)
    Danke, das ist das was ich wissen wollte, nicht mehr und nicht weniger, den Rest und die halbwahrheiten die Kursieren durch die mehrfachen Änderungen in den letzten Jahren kenne ich.

    Natürlich hab ich die Dokumende zu den komponenten - letztendlich werd ich dann wohl nur nochmal aufs Reifenalter eingehen wenn das Ding bestellt wird und den Rest so machen, wäre dann ja "nur" 50,- für den Prüfer, und 12,50 für Amt und Siegel, Rest ist vorhanden. definitive Unkosten also etwa bei nem viertel.

    wie geschrieben, ich weiß das ich mit unserem Gespann keine 100 fahren darf und hab auch sicherlich nicht vor dann mit Tacho 110 über die Bahn zu schießen - Stoßdämpfer sollen der sicherheit halber ja aber sowieso dran und die 100 hintendrauf schaden aber nicht wenn man seine Tacho 90-95 fährt um nicht von den LKWs überholt zu werden -

    und wer weis was an andrem Fahrzeug mal davor hängt oder nach dem Passat kommt die 65,- ists mir wohl Wert.
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  7. #7
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    Also Preise die sind natürlich Zirka-Angaben. Kosten für die Papiere und Amtssiegel können ja von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Standarteintragung durch TÜVer, da hat ja auch jeder so seine Vorlieben. Aber der Kostenrahmen bleibt bestehen, ist also alles nichts Wildes
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  8. #8
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    versteht sich. hab nur wirklich in der Richtung keinerlei Ahnung, auch auf den Seiten von TüV, Dekra, KüS und co findet man nur "bei weiteren feagen kontaktieren sie uns bitte"

    Teilweise las sich das da auch noch so wie vor glaub 2005 dass die Freigabe nur für bestimmte Gespanne vergeben wird, darum die Rückfrage hier - eben nicht dass ich dan noch Wochenlang irgenwelchen Bescheiniigungen hinterherjagen muss oder sonstwas.
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  9. #9
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    Die Kombination mit zugfahrzeug ist nicht meh abnahmepflichtig. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, ob die 100 gefahren werden dürfen oder nicht.

  10. #10
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    soo, auch hier mal Feedback:
    Anhänger war dann gekauft worden (viele kennen ihn ja schon als "Planwagen"), Rückfrage beim Händler ergab auch das die Räder generell (wie gedacht) 100km/h tauglich seien.

    Leider wurde es etwas teurer, denn es stellte sich heraus das Alko-Achsen verbaut wurden, ich hatte aber nur Knott Dämpfer und Anschweißlaschen. Da Alko ja dieses geniale Stecksystem hat wollte ich daran aber nicht rumbraten, zudem die Halter auch etwas mehr nach vorne ausladen, was bei den kürzeren Knott Dämpfern besser ist wegen dem sonst geringen Abstand zur Achse welcher beim einfedern zu Kontakt hätte führen können.
    Letztendlich hab ich dann auch oben noch neue Halter benötigt weil der Rahmen zu weit innen sitzt für die die dabei waren, nochmal 60,- extra...

    Dekra war letzten Freitag - "Stoßdrampfer sind dran? an allen 4 Rädern?" Reifenalter gecheckt, Fahrgestellnummer geprüft und 54,- € kassiert,ziemlich viel Geld dafür das er nichtmal nach dem Dämpferhersteller oder gar der passenden Gewichtsklasse der Dämpfer geschaut hat, aber gut.

    Gefühlt am längsten hat dann noch die vorgelesene Aufklärung über die möglichen Zugfahrzeuge gedauert.
    "Mit eurem Vectra da draussen werdet ihr den aber nicht ziehen dürfen" meinte er - Schatzi wär ihm beinahe ins Gesicht gesprungen, denn vornedran hing ihr syncro
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