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Thema: Anhänger Tempo 100km/h-Abnahme, schonmal jemand gemacht?

  1. #41
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    Zitat Zitat von christkind@work Beitrag anzeigen
    Aber auch da gilt: Wird der Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecke angehängt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht. Leider haben noch nicht alle Länder diese Bundesrichtlinie umgesetzt und man müsste sich vor Fahrtantritt entsprechend der Fahrtroute informieren.

    Bei Kontrollen durch das BAG (Bund) dürfte nichts passieren, da Bundesrichtlinie umgesetzt.
    Bei Kontrollen durch die Polizei (Land), kommt es drauf an, da Ländersache.
    ist nun die Frage was als Sport bzw Freizeitzweck gewertet wird, Stichwort Umzug als Freiteitschrauber Sonntags ne Hebebühne zu dem Zweck abholen oder als Freizeitgärtner ne Ladung Terassenplatten??

    Interessant wärs schon, plane ja schon länger als eins der nächsten nen "LKW" zu fahren
    irgendwann wieder: '96er TDI Variant - syncro - Status ca. 50%, pausiert wegen Hausumbau...
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  2. #42
    35i König Avatar von christkind@work
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    Zu den Sport und Freizeitzwecken in Bezug auf Anhänger gilt als Ausnahme von Sonntagsfahrverbot u.a. folgendes:

    2015-08-14_091610.jpg

    Das hat die Konferenz der Verkehrsminister der Länder beschlossen, aber wie gesagt leider immer noch nicht in allen Bundesländer umgesetzt (s.u.).


    Zunächst zur Auslegungssache: Zur Auslegung dessen kann man nur mutmaßen und es kommt dann wohl auf den Einzelfall an - es kann nicht alles klein durch Gesetz oder Rechtsverordnung o.ä. abgedeckt sein.

    Als Vergleich kann ich folgendes Beispiel anbieten, da geht es um die LKW-Maut:

    Fahre ich mit meinem LKW zu Sport- und Freizeitzwecken mit H-Kennzeichen durch die Gegend, brauche ich keine Maut zu bezahlen.

    Fahre ich jedoch mit meinem LKW eine Hochzeitsgesellschaft durch die Gegend oder fahre ich zu einem Treffen und habe etwas geladen, was ich vor Ort verkaufen möchte oder gekauft habe oder fahre ich als Freundschaftsdienst vom Kollegen den Umzug, kann mir gewerblicher Verkehr (bzw. eine Nutzung die nicht dem Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung entspricht) unterstellt werden und ich habe die entsprechenden Folgen zu tragen. Gleiches gilt, wenn ich einen Anhänger ziehe, den ich verkaufen möchte oder gleich einen Verkaufsanhänger für den Markt angehängt habe. Im Falle einer Kontrolle kommt es dabei auf die Beweislage vor Ort und ggf. später vor Gericht an

    Das würde ich jetzt mal auf das Anhänger-Beispiel und dem LKW bis 3,5 t umdenken:

    Habe ich einen LKW bis 3,5 t und einen Wohnanhänger angehängt oder einen Bootsanhänger und alles ist Urlaubsmäßig eingerichtet, ist das ok. Habe ich im unbeladenen Wohnanhänger noch das Verkaufsschild drin, kann es ein Problem geben, genauso mit der demontierten Hebebühne auf dem Anhänger


    Hier noch eine Übersicht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses der Konferenz der Verkehrsminister der Länder:

    bundeslaender3.png

    Diese Übersicht hat jemand aus dem QEK-Forum zusammengestellt. Die rot markierten Bundesländer haben den Beschluss nicht umgesetzt, hier kann es eher zu Problemen bei Kontrollen durch die Polizei kommen. Somit war es richtig vom Richie, nicht Sonntags Heim zu fahren. Hamburg, Sachsen-Anhalt ebenfalls mittlerweile rot, meines Wissens nach müssten Berlin, Saarland grün sein. BAG (Bund) hält sich bei den Kontrollen ebenfalls an "grün" - wie auch schon erwähnt. Sonst halt noch eine Ausnahme nach §46 StVO beim Amt holen, könnte zumindest klappen, wenn man Sonntags von einem Treffen heimfahren muss.
    Geändert von christkind@work (14.08.2015 um 09:49 Uhr)
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  3. #43
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    wie befürchtet - wo ich wohne guck ich in die Röhre, wobei ich jetzt eigentlich auch nicht vorhatte regelmäßig Sonntags mit Hänger rumzukurven oder gar überhaupt regelmäßig einen zu ziehen (geht ja schon damit los das bei LKW wesentlich schneller und schmerzhafter zugelangt wird bei Überladung)

    und für den Fall der Fälle gäbe es hier sogar noch Plan B bei dem keiner was kann wenn mit Hänger unterwegs - ist der auf der Ladefläche und die Räder berühren nicht den Boden bin ich fein raus

    edit:
    war ja gestern beim TüV - die Tendenz für meinen Plan für den Passat schaut gut aus, ich werd berichten was geht und was nicht, denn ich will nichts vorgreifen da der Ing. das in Ruhe prüfen will was geht.

    Ob ne Anhängelasterhöhung beim Frottriebler so generell und pauschal möglich ist wie von mrcp gefragt hab ich leider vergessen explizit nachzuhaken, aber evtl ne hilfreiche Aussage erhalten:
    es muss wohl 10x bei maximalem Zuggesamtgewicht?! bei 12% Steigung angefahren werden können ohne das die Kupplung versagt.
    wobei ich interessenhalber die Eintragung vom AFN "1500kg bis 8% Steigung" mal vorbringen möchte wenn er die unterlagen aus dem Keller gesucht hat ob über die Schiene vielleicht noch was drin ist.
    Geändert von mopedfan (14.08.2015 um 10:12 Uhr)
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  4. #44
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    1,9t bis 12% und 2t bis 8% sind drin - vorbehaltlich der Prüfung des D-wertes der ahk
    Beim frontriebler gibts keine möglichkeit ohne anfahren unter vollast am berg weil eben kein gutachten oder freigabe, so wie ich das verstanden hab
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  5. #45
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    auch hier nochmal kurze Rückmeldung - Anhängelast erhöhen ist definitiv möglich beim 2.0 syncro und geht wenn die Rahmenbedingungen stimmen!

    https://www.passat35i.de/threads/967...=1#post1366592

    Fahrbericht im Folgebeitrag - kurzform: 4020kg zul. Zuggesamtgewicht mit 115 syncroträgen Ponys -> macht 28,6PS/1t - möglich ja, schnell definitiv nicht, volle Ausnutzung sollte trotzdem die Ausnahme bleiben.
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  6. #46
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    Ich häng mich hier nochmal kurz ran da es ja spätestens beim Auflasten in die Führerscheinregion BE rutschen kann und ich die Tage auf was gestoßen bin:

    Wer die vollen 2t dann ziehen möchte ohne Fuhrerscheinklasse BE/B96 kann im Fahrzeugschein das zulässige Zuggesamtgewicht separat auf 3,5t deckeln lassen (somit darf die Kombination gefahren werden auch wenn die Summe der einzelnen Gesamtgewichte darüber liegt) - so wie es auch gerne mittlerweile zur Schonung des Antriebstranges von verschiedenen Herstellern gemacht wird.
    Somit wäre es möglich bei fast leerem Fahrzeug eben die Palette Zement heimzukarren wenn im Fahrzeug sonst nix schweres drinliegt oder sitzt .

    Hierzu gibts auch Referenzurteile - trotzdem sollte man sich dessen bewusst sein das Polizei und Co. mangels Durchblick deswegen Probleme machen können, sonst wäre ein solcher Fall wohl nicht vor Gericht gelandet. Auch ist man dann natürlich schnell überladen wenn man nicht aufpasst.
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  7. #47
    35i Kaiser Avatar von Mr.Rossi
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    Was spricht generell denn dagegen schnell den passenden Führerschein zu machen? Der Schein zur erweiterung mit großem Hänger fahren zu dürfen wird ja nicht so extrem teuer sein.

    Ich hab mich nie drum kümmern müssen da ich eh den alten Klasse 3 hatte, und jetzt eh berfreit alles mögliche bis 40 bzw 44t fahren darf daher die etwas unbedarfte Anmerkung und Frage.
    Laut Statistik ist eine von fünf Personen verrückt.
    Wenn um dich herum vier Leute sind, die dir normal erscheinen,
    sieht´s schlecht aus.

  8. #48
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    möglicherweise wirklich das Geld und des öfteren auch die Zeit wenn man spontan was holen muss. bei BE kannst du minimum 6 Wochen rechnen nur für die Bürokratie rundum wenn alles andere passt.

    Natürlich ist BE die beste Wahl. Noch besser CE, dann muss man quasi nur noch auf die Zahl der Sitzplätze achten, aber darum gehts hier auch nicht - es ging mir nur darum die Möglichkeiten aufzuzeigen bzw. die Bedeutung einer solchen Eintragung.
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