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Thema: Blitzer in 10 km/h Zone ?

  1. #1
    Autobahnraser Avatar von Passatproll
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    Blitzer in 10 km/h Zone ?

    Mahlzeit,

    bevor jetzt die Frage kommt....nein, ich wurde nicht geblitzt

    Also, folgendes :

    bei uns wurde eine größere Haltestelle neu gemacht (Bus uns Bahn). Quasi mittig ist die Haltestelle für die Straßenbahn, rechts und Links davon verläuft Straße, und da sind auch die Haltepunkte für die Busse. Die Straßenbreite ist recht großzügig ausgelegt, so das man mit mehr als ausreichend abstand an den Bussen vorbei fahren kann. vorher war da mal eine 30er Zone, nun wurde das ganze auf 10 km/h runtergesetzt. Ist auch durchaus Sinnig, weil da nun natürlich auch entsprechend viele Bus oder Bahnreisende auf der Straße rumlaufen. Nun werden dort (natürlich) Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Auch logisch, ist in jedem Falle eine Gefahrenstelle, und wo man die Geschwindigkeitsbegrenzung herunter gesetzt hat, kann man am besten kassieren.....
    Die Geschwindigkeitsmessungen werden mit einem mobilen Blitzer durchgeführt.
    Jetzt mal ganz blöd gefragt : ab ca. 15 km/h ist ein Ticket fällig. Ich denke mal, das mein Tacho nicht der einzige ist, der erst ab 20 km/h was anzeigt. Somit hätte ich kaum eine Kontrolle für mich, ob ich jetzt 10, 15, oder 20 km/h fahre. Ist das in diesem Sinne so eigentlich zulässig ?

    Gruß
    Ingo
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  2. #2
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    Juristisch ist das schlichtweg dein Problem. Es ist dein Job dafür zu sorgen das du nicht zu schnell fährst. Im Zweifel bedeutet das das du dir einen geeigneteren Geschwindigkeitsmesser (GPS etc)besorgen muss, falls du mit dem eingebauten Tacho nicht zurechtkommst. Und das Problem ist ja nicht neu. Es gibt die berühmte "Spielstraße" in der auch geblitzt wird, obwohl es eigentlich keine definierte Höchstgeschwindigkeit gibt. Denn die vom Gesetzgeber geforderte "Schrittgeschwindigkeit" wird je nach Ort und Gericht unterschiedlich ausgelegt. Dürfte aber meistens noch unterhalb eurer 10km/h Gefahrenstelle liegen.

  3. #3
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    Kenne nun die Regeln nicht genau, aber Schrittgeschwindigkeit bedeutet im Volksmund 1. Gang Standgas.
    Grüße vom WarLord

  4. #4
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    Avatar von onkel-howdy
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    Zitat Zitat von Ures Beitrag anzeigen
    Juristisch ist das schlichtweg dein Problem.
    Richtig. Das is dann persönliches Pech wen dein Tacho erst ab 20 anfängt und ggf noch um 10Km/h zittert. Aber mal im Ernst...wer nicht ohne hinschauen die Geschindigkeit um ein paar drüber einhalten kann der hat eh ganz andere Probleme Interesant wirds dann wie Uwe ja gesagt hat wen mal im Verkehrsberuhigten Bereich geblizt wird.


    Französische Kriege:Algerienkrieg
    Stellt die erste Niederlage einer westlichen Armee gegen einen nicht-türkischen moslemischen Gegner seit den Kreuzzügen dar und ergibt die Erste Regel der moslemischen Kriegführung: "Wir können zumindest immer die Franzosen schlagen." Diese Regel ist identisch zur Ersten Regel der Italiener, Russen, Spanier, Vietnamesen und Eskimos.

  5. #5
    35i Liebhaber Avatar von coke_fridger
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    Ich sehe das wie Uwe, Geschwindigkeitskontrollen sind egal mit welchen Mitteln an jeder Stelle zulässig. Wie du die Geschwindigkeit einhälst, ist dein Problem. Mittlerweile haben die Autos ja entsprechende Tachos, die im unteren Bereich km/h genau anzeigen.

    Schrittgeschwindigkeit kenne auch ich als ersten Gang einlegen und ohne Gas rollen lassen.

    Zum Abschluss eine Geschichte aus der Kategorie "unnützes Wissen zum Angeben", die mir dazu spontan einfällt:
    Es gibt Videos im Netz, in denen ein Blitzer durch Radfahrer und schnelle Renner auslöst. Hintergrund: Er steht in einer Fußgängerzone, in der der Lieferverkehr nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf und er daher entsprechend niedrig eingestellt ist.

    edit: und eine zweite Geschichte: Es gibt kein Gesetz, in dem steht in welchem Abstand hinter Ortsschild, Temposchild, etc. geblitzt werden darf. Diese Regelungen sind nur interne Dienstanweisungen der Länder/Dienststellen und juristisch nicht von Belang.
    Geändert von coke_fridger (24.08.2016 um 16:11 Uhr)
    Gruß coke

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  6. #6
    fehlt Lack auf der Haube Avatar von Tzk
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    Hier im Ort wird sogar bergab im verkehrsberuhigten Bereich geblitzt. Da wirds dann interessant, weil man aufgrund des Gefälles nicht im 1. mit Standgas rollen kann...
    Verständnis dafür? Fehlanzeige!
    Gruss, Oliver

  7. #7
    Foren Gott Avatar von timme
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    Verkehrsberuhigten Bereich: ich habe gelernt, erster Gang und schleifende Kupplung. Andererseits habe ich oft gelesen, das deutlich unter 20 oft angewendet wird, da viele Radfahrer Probleme mit unter 10 Probleme haben sollen. Mir ist das allerdings wurscht. Ich fahre den Vito im zweiten Gang standgas, da läuft der dann zwischen 12 und 14 laut Navi. Und ich bin eigentlich damit auch immer der, hinter dem alle anderen herfahren...


    @Ingo: ich habe Bilder der von dir genannte Haltestelle gesehen. Dort kann die Stadtbahn nicht halten, da es keine hochnahnsteige gibt. Richtig? Merkwürdige Geschichte als Neubau in der heutigen Zeit.
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ostw...einstra.C3.9Fe
    Geändert von timme (24.08.2016 um 16:52 Uhr)

    Wer Fröschen in den After schaut, sieht viele Fliegen, halb verdaut.

    Schoko oder Scheiße?
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  8. #8
    Autobahnraser Avatar von Passatproll
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    das es mein Problem ist, das ich nicht zu schnell fahre, leuchtet mir schon ein.
    Spielstraße ist auch klar, das bedeutet eben mit der geringsten, möglichen Geschwindigkeit, also 1. Gang Standgas. Also Schrittgeschwindigkeit. Wobei das auch, wie bereits gesagt, eine Auslegung ist. Normales "Spaziertempo" zu Fuß liegt zwischen 3 und 5 km/h. 3 km/h ist ohne schleifende Kupplung schon kaum zu realisieren. Bei uns achten die schon darauf, das man im 1. Gang und Standgas fährt. Auch wenn die Fahrzeuge verschiedener Hersteller hier Unterschiede in der Geschwindigkeit haben, ist das Wurscht, und interessiert bei uns eigentlich keinen.

    Es geht mir auch jetzt nicht darum, das ich die Geschwindigkeit nicht einschätzen könnte.
    Nur kann ich es eben nicht kontrollieren, da der Tacho nicht in diesen Bereich hinein reicht.
    Einen geeigneteren Geschwindigkeitsmesser......ich denke, den kann mir keiner vorschreiben, also vom Gesetzgeber her, oder ?
    Klar....heute fangen die Tachos meist bei 0 an, da besteht natürlich die Möglichkeit einer Kontrolle.

    Wie gesagt, es geht mir nicht darum, das ich einen Segen zum durchbrettern haben will, oder das die 10 km/h nicht auf Verständnis bei mir stoßen würden, sondern nur, das es in dem Bereich (bei mir) keine Kontrolle durch Tacho habe. Letztendlich stimmt es schon. Es obliegt mir, die Geschwindigkeit nicht zu überschreiten.


    @ Coke Fridger :

    - Geschwindigkeitskontrollen sind egal mit welchen Mitteln an jeder Stelle zulässig

    Jain. An jeder Stelle ist richtig, aber nicht egal, mit welchen Mitteln.

    - Es gibt kein Gesetz, in dem steht in welchem Abstand hinter Ortsschild, Temposchild, etc. geblitzt werden darf. Diese Regelungen sind nur interne Dienstanweisungen der Länder/Dienststellen und juristisch nicht von Belang.

    Ist Richtig, wenn aber eine Messung unmittelbar am Ortsschild stattfindet, ist dieses nicht unbedingt zulässig. Es ist zwar IMHO gesetzlich nicht geregelt, aber das ist einem Arbeitskollegen mal passiert. Landstraße, 100 erlaubt, dann 70, dann Ortsschild. Unmittelbar am Ortsschild haben die geblitzt. Er hatte 64 nach Abzug drauf. Es gab ein Ticket, weil 14 km/h zu schnell.
    Nur : Die Messung fand ja in dem Bereich statt, wo noch 70 war, nur der Blitzer stand hinter dem Ortsschild (wo 50 war, logo). Auch der Fotobeweis war halt so, daß das Fahrzeug noch ausserorts war, wo es fotografiert wurde. Er ist dagegen vorgegangen, und bekam auch recht

    Hier in der Ecke ist es oft so, das Geschwindigkeitsmessungen ausserhalb des Zulässigen sind, und eigentlich ungültig. Aber so lange keiner dagegen vor geht, bleibt es auch so
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  9. #9
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    - Geschwindigkeitskontrollen sind egal mit welchen Mitteln an jeder Stelle zulässig

    Jain. An jeder Stelle ist richtig, aber nicht egal, mit welchen Mitteln.

    - Es gibt kein Gesetz, in dem steht in welchem Abstand hinter Ortsschild, Temposchild, etc. geblitzt werden darf. Diese Regelungen sind nur interne Dienstanweisungen der Länder/Dienststellen und juristisch nicht von Belang.

    Ist Richtig, wenn aber eine Messung unmittelbar am Ortsschild stattfindet, ist dieses nicht unbedingt zulässig. Es ist zwar IMHO gesetzlich nicht geregelt, aber das ist einem Arbeitskollegen mal passiert. Landstraße, 100 erlaubt, dann 70, dann Ortsschild. Unmittelbar am Ortsschild haben die geblitzt. Er hatte 64 nach Abzug drauf. Es gab ein Ticket, weil 14 km/h zu schnell.
    Nur : Die Messung fand ja in dem Bereich statt, wo noch 70 war, nur der Blitzer stand hinter dem Ortsschild (wo 50 war, logo). Auch der Fotobeweis war halt so, daß das Fahrzeug noch ausserorts war, wo es fotografiert wurde. Er ist dagegen vorgegangen, und bekam auch recht

    Hier in der Ecke ist es oft so, das Geschwindigkeitsmessungen ausserhalb des Zulässigen sind, und eigentlich ungültig. Aber so lange keiner dagegen vor geht, bleibt es auch so
    Mit "allen Mitteln und jeder Stelle" meine ich, dass alle Blitzerarten, also feste Blitzer, mobile Blitzer, ProViDa Fahrzeuge und Lasermessungen an jeder Stelle zulässig sind.

    Na gut, das hat ja dann einfach nur mit der Unfähigkeit des Bediensteten zu tun und die gibt's überall. Wenn der mobile Blitzermensch seine Geräte nicht ordentlich aufstellt, kontrolliert und dies festhält, kann er sich den Tag sparen, weil jede Messung anfechtbar ist.

    Am Einfachsten fährt man nicht zu schnell und die Sache hat sich erledigt. Ich bin für Blitzer alle 20 Meter und mindestens Verfünffachung sämtlicher Strafen. Vielleicht fahren die Leute dann in der Baustelle die vorgeschriebenen 60 und nötigen nicht die Wenigen die es tun.
    Geändert von coke_fridger (24.08.2016 um 17:35 Uhr)
    Gruß coke

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  10. #10
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