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Thema: Lust auf 35i Oldtimer in 2018 ...

  1. #21
    fehlt Lack auf der Haube Avatar von Tzk
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    Zitat Zitat von WarLord Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Klarstellung.

    Hypothetische Frage: R32 im 1990er syncro. Könnte ein solcher Wagen ein H Kennzeichen erhalten?
    100% legal nein, weil nur Motoren aus der Baureihe zulässig sind.
    Die Ausnahme mit den 20 Jahren hast du ja schon genannt...
    Baureihe = Passat 35i oder Golf 2. Nicht "Passat" oder "Golf".

    Gibt aber z.B. genug Golf 1 G60 die mit H rumgurken. Inklusive Ta-Schrottnix Fahrwerk und 17" Felgen
    Gruss, Oliver

  2. #22
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    Also tatsächlich mal wieder Ermessensspielraum des Prüfers...
    Grüße vom WarLord

  3. #23
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    Zitat Zitat von Tzk Beitrag anzeigen
    100% legal nein, weil nur Motoren aus der Baureihe zulässig sind.
    Die Ausnahme mit den 20 Jahren hast du ja schon genannt...
    Baureihe = Passat 35i oder Golf 2. Nicht "Passat" oder "Golf".

    Gibt aber z.B. genug Golf 1 G60 die mit H rumgurken. Inklusive Ta-Schrottnix Fahrwerk und 17" Felgen
    Wenn ich das so richtig interpretiere kann ein 1990er 35i aber nur nicht mit dem R32 das H bekommen weil der erst 12 Jahre Später rauskam - ein B4 müsste das demnach dann können denn das kann man dann noch als "Zeitgenössisch"nterpretieren. ?!
    Gibt ja auch genug Käfer die mit dem Porschemotor und H rumfahren ...
    irgendwann wieder: '96er TDI Variant - syncro - Status ca. 50%, pausiert wegen Hausumbau...
    Der Umbau - Kommentare
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  4. #24
    fehlt Lack auf der Haube Avatar von Tzk
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    Wenn ich das so richtig interpretiere kann ein 1990er 35i aber nur nicht mit dem R32 das H bekommen weil der erst 12 Jahre Später rauskam
    Nope. Das Ganze ist zweigeteilt:

    Hier mal 2 Zitate aus dem Anforderungskatalog des Tüv Süd:

    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

    falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-
    tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
    Danach gehts prinzipiell erstmal, soweit alles gut. Das sind erstmal nur die allgemeinen Anforderungen an ein Fahrzeug mit H. Jetzt kommt aber der Abschnitt Motor:

    Motor
    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.

    Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössi-
    sche Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
    Und das ist der Knackpunkt. Fahrzeugbaureihe wäre in unserem Fall der Passat 35i.
    Also weder 32B noch 3B(G), 3C oder gar ein Golf. Den R32 gabs aber im 35i nicht, deshalb nicht H fähig.

    Soweit die Theorie... In der Praxis fährt vieles auf H rum, das dieser Richtlinie nicht oder nur in Teilen entspricht.
    Aber ist ja meist so, das Theorie und Praxis sehr weit auseinander liegen...

    Quelle der Zitate:
    https://www.tuev-sued.de/uploads/ima...t-oldtimer.pdf

    Btw, ne 312mm Bremse ist strenggenommen auch nicht H fähig im 35i:
    3.2.4. Bremsanlage

    Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
    Geändert von Tzk (12.09.2017 um 15:15 Uhr)
    Gruss, Oliver

  5. #25
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    ... oder Prüfzeugnis - sowas könnte ja der Prüger hypotetischerweise erstellen.

    Zudem:

    Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
    30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig
    würde bedeuten - jetzt umbauen und eintragen lassen und - sofern sich die Regelungen nicht wieder Ändern - 2047 mit Hunterwegs sein

    und auch hier lließe sich ein ermessensspielraum reininterpretieren:

    Die sachverständige Beurteilung einer
    Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
    Überwachungsinstitution abzustimmen.

    Letztlich bin ich aber dann doch auch der Meinung dass eine zu moderne Technik in nem Alten Fahrzeug das Oldtimersein Aussschließt.
    irgendwann wieder: '96er TDI Variant - syncro - Status ca. 50%, pausiert wegen Hausumbau...
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  6. #26
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    Gibt's nicht aus dem Grund des Ermessensspielraumes das Benotungssystem?

    Wie geschrieben: T2 mit abgenommenem und eingetragenem TDI und H Kennzeichen...
    Grüße vom WarLord

  7. #27
    fehlt Lack auf der Haube Avatar von Tzk
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    Jup, genau deshalb gibts den Spielraum und das Notensystem.
    Die Richtlinie ist ja erstmal sehr strikt ausgelegt und sicher gibts einige Fahrzeuge die das H verdient haben, obwohl sie nicht zu 100% der Reichtlinie entsprechen. Da bin ich dann auch froh über Ausnahmen.
    Es gibt aber leider auch hin und wieder Fahrzeuge, wo das schamlos ausgenutzt wird. Da hab ich dann absolut kein Verständnis für, weils im Zweifelsfall zu Lasten aller ehrlichen Leute geht
    Gruss, Oliver

  8. #28
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    Avatar von onkel-howdy
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    Zitat Zitat von WarLord Beitrag anzeigen
    Gibt's nicht aus dem Grund des Ermessensspielraumes das Benotungssystem?

    Wie geschrieben: T2 mit abgenommenem und eingetragenem TDI und H Kennzeichen...
    Alex....es gibt/gab und wird auch Autos geben die mit hippen (früher Rotiform und heute Japanworks) Felgen rumfahren für die es nur eine eingegossene Traglast gibt. Das KANN garnicht mit rechten Dingen zugehen. Und somit gibts auch T2 mit TDI (am besten noch mit 500PS) und H. Das geht halt nicht mit rechten Dingen zu. Ob man dem Prüfer nun die Brille mit Hundertern zuklebt oder der 5 gerade sein lässt spielt dabei keine Rolle. Es geht eben bei manchen. "Richtig" muss es trotzdem nicht sein.

    Im übrigen ist das Benotungssystem ziemlich eindeutig. Rost = Zustand 4. EGAL wie der Rest aussieht. Gut ist halt die Frage ob der Prüfer den Rost noch sieht wen er mit einem 100er überklebt wurde. Hier gibt es natürlich einen Ermessenspielraum. Dieser hat aber Grenzen. Wen der eine Prüfer meint über diese Grenzen zu gehen und das mit dem selbigen begründet: Gut. Kann er machen. Das macht die Sache aber nicht legal. Wen du mit 1 Promille von der Polizei angehalten wirst und die lassen dich weiterfahren weil der eine Polizist eben dein Vater ist dann kann er das durchaus als Ermessenspielraum laufen lassen, macht die Sache aber nicht besser. Den wen es rauskommt ist er der Mops. Aber: Wo kein Kläger da kein Richter!

    Schau dir doch die Diskussionen von wegen US Kennzeichen an. Auch hier gabs immer wieder Leute die an einer US Stossange vorne ein US Kennezeichen BRAUCHTEN. Natürlich bei umgebauten Fahrzeugen. Das ganze wurde so dermassen übertrieben das es heute halt fast unmöglich ist AUF LEGALEM WEGE ein solches zu bekommen. Selbst echte importierte US Cars bekommen keins und müssen lt deutschen Recht eben ihren 67er Mustang eben so Umbauen das ein Deutschen 52er Kennzeichen vorschriftsmässig past. Warum? Weil man es übertrieben hat. Warum wurden den die 07er Kennzeichen so verschärft? Weil man es übertrieben hat. Warum wurden die KKZ so beschränkt? Weil man es übertrieben hat.

    Eine Möglichkeit das alles zu umgehen mit den richtigen Verbindungen ist selbst heute kein Problem. Hier gibts auch total illegale Klebekennzeichen. Zugegeben auf nem E Type siehts auch kacke aus. Aber warum bekommt der ein illegales Kennzeichen gestempelt und ich nicht? Weil der halt die hässliche Tochter vom Dienststellenleiter Bumst oder weil der halt mal die Hofeinfahrt vom Dienststellenleiter "nach Feierabend in folge von Nachbarschaftshilfe" kostenlos macht....ist das nun legal?
    Geändert von onkel-howdy (13.09.2017 um 11:41 Uhr)


    Französische Kriege:Algerienkrieg
    Stellt die erste Niederlage einer westlichen Armee gegen einen nicht-türkischen moslemischen Gegner seit den Kreuzzügen dar und ergibt die Erste Regel der moslemischen Kriegführung: "Wir können zumindest immer die Franzosen schlagen." Diese Regel ist identisch zur Ersten Regel der Italiener, Russen, Spanier, Vietnamesen und Eskimos.

  9. #29
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    ... tja, geht machmal nix über gute Bekannte und/oder nen ordentlichen Bakschisch...


    Lustig wirds erst wenn man mal im Netz zum Thema H-Kennzeichen und Oldtimer rumliest - da wird sich schon drüber Brüskiert das sowas wie ein Golf oder Passat so zugelassen werden kann da das ka nur billige Massenware sei ohne historischen Wert

    Forderungen von Oldtimer erst ab 40,50 oder 60 Jahren - scheint so als würden sich da einige auf den Schlips getreten fühlen die früher in jüngeren Jahren auch schon dasselbe alte Auto hatten das sie heute noch haben...
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    Danke, das reicht und deckt sich mit dem, was ich aus den Dokumenten rausgelesen hab.
    Grüße vom WarLord

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