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Thema: Lust auf 35i Oldtimer in 2018 ...

  1. #31
    Fahranfänger
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    Hmmm,

    Einen Teil der von euch genannten 'grenzwertigen' H - Zulassungen kann ich allerdings schon nachvollziehen bzw. halte ich für reproduzierbar.

    Ein 30 jähriger T2 der innerhalb der vor über 20 Jahren einen anderen Motor bekommen hat - gegebenenfalls sogar von einem völlig anderen Hersteller bzw. anderweitig umgebaut wurde bekommt laut den Richtlinien halt ein H. Wenns den Umbau damals (irgenwann zwischen 1990 bis 1997) z.B. von 'nem Tuner gab und du das nachweisen kannst dann ist das auch zeitgenössisch wenn du den Umbau im Nachhinein nachvollziehst.

    Optisch unterscheidet sich ein 1Z oder AFN kaum vom SB oder was halt im Bus so verbaut war - darauf kommts halt auch an. Verbraucht weniger, schont die Umwelt und schaut gleich aus - was solls also.

    Über 30 - jährige Motoren des selben Herstellers sind übrigens auch erlaubt - selbst wenn erst aktueller verbaut und nicht aus derselben Baureihe

    Exotische Felgen ohne Traglastnachweis kann man z.B. legalisieren wenn man ein Gutachten bei der Bundesanstalt für Materialprüfung erstellen lässt, genauso verhält sichs bei Anhängekupplungen ohne Gutachten.

    Klebekennzeichen hatte ich mal am Alfa Spider. War damals bis 1990 noch legal, wers seitdem immer noch drauf hat geniesst Bestandsschutz. Es gab auch ein paar Gutachten die die Notwendigkeit für manche Fahrzeuge bescheinigt haben - das wollte der Leiter der Zulassungsstelle damals jedenfalls von mir. Wohl dem der so etwas noch hat.

    Was eigentlich immer durchgeht sind Verbesserungen in Hinsicht auf Umweltschutz und Sicherheit: Gurtnachrüstungen, Scheibenbremsen statt Trommel, Kat - Nachrüstungen und und und.

    Generell ist der Fahrzeughalter in der Pflicht selbst die notwendigen Nachweise beizubringen, dann ist der Prüfer abgesichert und dem Gutachten steht nichts im Wege.

    Im konkreten Fall - meiner 'Schnapsidee' einen 1988er Variant Diesel fürs 'H' Serienkonform aufzubauen - ist das ganze Vorhaben natürlich um Welten unwirtschaftlicher als bei einem hochwertigen Oldtimer.

    Obs wirtschaftlich überhaupt Sinn macht ist die eine Frage - durchkommen tut man wohl wegen der Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens eher als Enthusiast als wenn dem Gutachter gleich klar wird dass man mit einem zweifelhaften 'H' und baldigem Verkauf eines grenzwertigen Oldies nur einen schnellen Reibach machen will.

    Im Mobile ist übrigens ein sehr schöner 1988er Feuerwehr 35i drin. Den bekommt man wohl 'as is' in einem Jahr durchs H. Aber 3000€ hinlegen UND dann noch umbauen...
    Das bessere Auto war schon immer der bessere Kauf: dagegen eine heruntergerittene Möhre für 3000€ in H - würdigen Zustand bringen zu wollen ist wohl eh' unrealistisch (was nicht heisst dass ich nicht doof genug bin drüber nachzudenken).

    Mal sehen - der Nürnberger Feuerwehr Benziner juckt mich jedenfalls. Und erst das 'H' drauf machen und danach weiterbasteln war schon öfter mal der einfachere Weg.

    viele Grüsse

    Markus

  2. #32
    bierbäuchiger Mittfünfziger
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    Zitat Zitat von MarkusZ Beitrag anzeigen
    Exotische Felgen ohne Traglastnachweis kann man z.B. legalisieren wenn man ein Gutachten bei der Bundesanstalt für Materialprüfung erstellen lässt,
    Sorry, totaler Bullshit und Informationen aus Fratzbuch und der Bildzeitung.

    1) Bringt dir ein Materialgutachten seit 2006 (also schon ne Ecke her, den damals ging das noch) garnix. Warum? Weil dir der QM Nachweis nach DIN ISO Schlagmichtot fehlt. Ein Materialgutachten ist NUR eine Momentaufnahme. Das alle weiteren Felgen die selbe zusammensetzung und Festigkeit haben ist nicht nachgewiesen. Und da die Felgen beim dem Test ZERSTÖRT werden können diese getesteten Teile nicht als zu montierendes Stück hergenommen werden. Aus dem grund: SINNLOS!
    2) Hast du auch eine Ahnung was solch ein Gutachten kostet? Ich investier doch nicht einen Satz Felgen (sagen wir 1000€) plus 3000€ nur um dann einen Satz Felgen für 1000€ montieren zu können...


    Klebekennzeichen hatte ich mal am Alfa Spider. War damals bis 1990 noch legal, wers seitdem immer noch drauf hat geniesst Bestandsschutz. Es gab auch ein paar Gutachten die die Notwendigkeit für manche Fahrzeuge bescheinigt haben - das wollte der Leiter der Zulassungsstelle damals jedenfalls von mir. Wohl dem der so etwas noch hat.
    Auch hier gilt: Klebekennzeichen sind, waren und werden es wohl nie sein: LEGA! Warum? Weil ein deutsches Kenzeichen (im Gegensatz zu lustigen US Teilen) eine Zulassung braucht. Sprich der Kennzeicheträger muss nach DIN ISO hastenichtgesehen gefertigt sein. Sprich das Kennzeichen muss gewisse Eigenschaften haben. So nun gibts leider KEINE klebefolie die diese Norm (die gibts im übrigen seit den 60ern glaub) einhalten kann. Somit sind Klebekennzeichen grundsätzlich schonmal nicht zulässig.

    Desweiteren gibt es gewisse Höhen und Winkel die ein Kennzeichen vom Boden haben darf/muss. Das fällt bei E Type ebenso raus wie bei deinem Spider. Somit währe das anbringen (angenommen es gäbe ein legales Kennzeichen) schon aus diesem Grunde nicht zulässig.

    BTW interesates Urteil hierzu: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/m...a-1064547.html

    Was eigentlich immer durchgeht sind Verbesserungen in Hinsicht auf Umweltschutz und Sicherheit: Gurtnachrüstungen, Scheibenbremsen statt Trommel, Kat - Nachrüstungen und und und.
    Teile die dem Umweltschutz oder der Sicherheit dienen stehen natürlich ausser Frage. Sprich Gurte, KAT etc (auch ein KLR oder Minikat, nur bringt das nix mehr) sind natürlich zulässig. Wobei Scheibenbremsen durchaus zu Diskussionen führen können. Da können die die AMI Fahrer ein Liedchen von singen, die am 500PS Mustang die Pipifahrradbremsen vorne gegen gescheite Scheiben umgerüstet haben! Hier gilt es ggf einen guten Umrüstkatalog an der Hand zu haben. Sprich einen uralten D&W, ABT, Oettinger etc Katalog wo sowas angeboten wurde. Damit kann der Nachweis erbracht werden das sowas damals möglich war und gut is!

    Generell ist der Fahrzeughalter in der Pflicht selbst die notwendigen Nachweise beizubringen, dann ist der Prüfer abgesichert und dem Gutachten steht nichts im Wege.
    Jetzt musst ich lachen. Ich kann dir da ne schöne Geschichte erzählen: Beim Santana wurde u.a. Bemängelt das die Zahnriemenabdeckung fehlt. Hatter Recht. Die Fehlt schon EWIG! Bist durchgefallen! Warum? "Na wen der Motor läuft können sie die Hand da reinhalten und die is dann ab." Auf meine Frage wo das den steht und vorallem was man den beim Keilriemtrieb der ja auch mit Abdeckung frei liegt passiert konnte er nix zu sagen. Da ist dann grad einer mit seinem Vesperbrötcle rumgelaufen, ich hab gefragt ob die irgendwo so Frischaltefolie haben. Die kurz über den Motor gezogen und mit dem Edding "Zahnriemenabdeckung für den TÜV" draufgeschrieben....fand er nicht lustig! Kennst die Scene bei Werner mit dem Wurstblinker? So bin ich mir auch vorgekommen....Soviel zum Thema...Diskutieren bringt mit den Agenten nichts. Anderes Beispiel: Bei meinem ST fahre ich sog. "Lugnuts". Das sie gechlossene Kadmuttern aus Alu. So jetzt fängt Blaukittel 1 und 2 ne Diskusion wegen den Muttern an. Im Prinzip hat er recht. Alu hat weniger Traglast wie Stahl. Maschinenbauer Fasutformel: Mindestgewndetiefe in Aluf = Durchmesser * 1,5. Also M12*1,5=18mm muss die Alumutter Gewinde haben. Meine hatte 40mm Gewinde. Wollte er nicht akzeptieren -> Durchgefallen wegen den falchen Radschrauben. Und wen jetzt einer mit dem Teilegutachten daher kommt....im Gutacten steht M12 Mutter mit Kugelbund. Also KEINE Auflage ob Stahl, Alu oder beigelegte...Soviel zum Thema "Fit sein"...


    Französische Kriege:Algerienkrieg
    Stellt die erste Niederlage einer westlichen Armee gegen einen nicht-türkischen moslemischen Gegner seit den Kreuzzügen dar und ergibt die Erste Regel der moslemischen Kriegführung: "Wir können zumindest immer die Franzosen schlagen." Diese Regel ist identisch zur Ersten Regel der Italiener, Russen, Spanier, Vietnamesen und Eskimos.

  3. #33
    Fahranfänger
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    Ach geh,

    Ich bin mir sicher dass du Aug' in Aug' nicht so kategorisch bist.

    Oldtimer bzw. dran angebrachte Teile müssen halt meist den Normen entsprechen die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Heutzutage also Stand 1987 und vorher.

    Ein nicht reflektierendes Kennzeichen das Jahrzehntelang ununterbrochen zugelassen dran war genauso wie ein Klebekennzeichen aus den 80ern ist natürlich legal. Erst ab ca. 1990 wurden die Vorschriften in Bezug auf Anbringung und Beschaffenheit verschärft.

    Klar gibts zig Ausnahmen (z.B. Rammschutz bei alten Geländewagen etc. der ehemals mit ABE Eintragungsfrei war) wo man sich nicht drauf verlassen kann dass das Ding bei der Oldtimerzulassung dran bleiben darf.

    Und natürlich gibts auch noch die Möglichkeit von Einzelabnahmen einzelner Bauteile ohne das ganze ISO Brimborium. Je nach Baujahr steht dann halt z.B. drin 'Abgasverhalten nicht nachgewiesen' (mein 1975er US TR6) etc. .

    Jedenfalls brauchts nix ISO für so altes Zeugs.

  4. #34
    bierbäuchiger Mittfünfziger
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    Ich bin nicht katholisch. Auch von Auge zu Auge nicht

    Ich brauch auch kein ISO Zeugs. Aber was 1980 schon nicht zulässig war ist auch 2017 nicht zulässig. Klebeschilder waren schon immer nicht zulässig. Kennst du diese "kleinen" Klebeschilder wie sie Profi Rallye Fahrzeuge hatten? Theoretisch könntest die AUSNAHMSLOS alle belangen. Wiegesagt...wo kein Kläger da kein Richter.

    BTW Bestandschutz gutes Stichwort, gerade diese von dir angesprochenen Bügel sind und bleiben zulässig. Selbiges gilt für Winker beim Käfer. GANZ interesant wird es wen du mal mit einem Vorkriegsmoped zum TÜV Eierst. Im Gepäck die Reichstverkehrsodnung mit Verfassungsfeinlichen Symbolen DA staunt dann der Prüfer.

    Und klaro gibts Baujahrbeschtimmte Schmankerl. Hast ja selbst beim 35i in sachen 3. Bremsleuchte, Seitenblinker oder NSL. Ganz interesant wird es auch hier wen sich das ganze IM Model ändert. Z.B. die Scheinwerfermindesthöhe. EIn 2er Golf von Anfang 1986 kannst machen was du willst, einen von Ende 1987 eben nicht.


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  5. #35
    Fahranfänger
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    Sorry,

    die kleinen Klebeschilder der Rallyeautos sagen mir spontan nichts. Gottseidank berührt mich die Thematik grad' nicht - ich hatte jedenfalls 'nen ziemlichen Hals als ich bei Neuzulassung das Klebeding nicht mehr verwenden durfte.

    Das mit dem Rammschutz wird schon mal interessant, denn ich hab' einen seit längerem stillgelegten Geländewagen von 1981 da steht nur 'm.vord.Rammschutz' in den Papieren. Kein Typ, Nummer etc. . Das wird mal interessant.

    Aber im Grunde gehts mir grad' halt darum für den Passat eine zukunftssichere Lösung zu finden die laufende Kosten, Umweltzone etc. umfasst. Wenn man so überlegt was man sonst pro Jahr in jeden fahrbaren Untersatz steckt dann sind vielleicht auch 3000€ nicht zu viel wenn sich der Nasenbär dafür noch zig Jahre nutzen lässt.
    Und Sperenzchen will ich ja garnicht eingetragen haben. Mir reichte fürs erste ein 1Y unter der Haube - und der Rest alles Serie.

    Und wenns halt keine guten 1988er Diesel mehr gibt muss man sich halt einen bauen.

    viele Grüsse

    Markus

  6. #36
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    manche Prüfer haben ja schon Probleme mit der legalen Serienausstattung neumodischer Karren. Grad erst wieder in ESA das Beispiel gehört: Volvo Heckleuchte mit integrierter LED-SML, in rot! Ähnlich auch bei BMW. U

    und was meinte der Prüfer: Gebastel, illegal, blablabla.

    Chefprüfer hats wohl besser gewusst als dieser "Prüfer"
    Gruß Norbert
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  7. #37
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    Naja welcher Prüfer stellt sich schon freiwillig Sonntags in ESA an den Flughafen und checkt die Kisten? Genau: DIE die das ganze Jahr besonders gut aufgefallen sind...


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  8. #38
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    Naja welcher Prüfer stellt sich schon freiwillig Sonntags in ESA an den Flughafen und checkt die Kisten? Genau: DIE die das ganze Jahr besonders gut aufgefallen sind...


    äh nein, die Unterhaltung darüber war in ESA, die bemängelung daheim bei der HU

    PS: die hatten wohl diesmal auch ne Waage dabei für die ganzen Trailer
    Gruß Norbert
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  9. #39
    bierbäuchiger Mittfünfziger
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    Zitat Zitat von Pana Beitrag anzeigen
    PS: die hatten wohl diesmal auch ne Waage dabei für die ganzen Trailer
    Naja die Ossis ham ja schnell den Kapitalismuss geblickt


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  10. #40
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    Zitat Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
    Naja die Ossis ham ja schnell den Kapitalismuss geblickt
    oder eher die alten Kontroletti-Reflexe beibehalten

    reichlich DM haben sie schon damals von Westdeutschen verkehrssündern verlangt, wenn sie auf der Lauer lagen
    Gruß Norbert
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