Hallo, zum zweiten Projekt in meiner Vorstellung:
88er Passat 35i mit AAZ Motor, meine Frage, ob es richtig ist, dass für ein H-kennzeichen in einem mindestens 30 Jahre alten Fahrzeug ein Motor aus der Baureihe verbaut sein muss, oder falls ein anderer Motor eingebaut wurde, dies vor mehr als 20 Jahren durchgeführt sein muß?
Das heißt geht das mit dem AAZ, den es erst ab 1991 in dieser Baureihe gab?
MfG Heizölferrari
P.S. Eine neue Betriebsanleitung und ein KI von1988 habe ich schon (sonst klemmt das Kabel für die Motorkontrollleuchte auf dem Anschluss der 2. Blinkerkontrollleuchte).