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Thema: Eintragungen von Reifen und Fahrwerk

  1. #1
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    Ralf
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    Eintragungen von Reifen und Fahrwerk

    Hallo
    Ich hab mal eine Frage.
    Ich habe ein Auto gekauft was ein Gewindefahrwerk und 17 Zoll Alufelgen drauf hat.
    Im Schein ist nichts eingetragen . Aber im Tüvbericht steht .
    Fahrwerk und Reifen: Gutachten vorhanden von 2013.
    Muss sowas nicht mehr eingetragen werden im Schein?
    Was ist bei einer Polizeikontrolle?
    Sollte ich mal bein TüV nachfragen?

    Was haltet ihr davon ?

    Danke schon mal

    Ralf

  2. #2
    Stahlfelgen-Sympathisant Avatar von michamatik
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    keiner mehr
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    vakooft

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    Als seinerzeit die "neuen" Papiere eingeführt wurden, hat man nicht mehr alle Eintragungen übernommen, nicht mal mehr die verschiedenen Reifengrößen, die "ab Werk" schon in den alten Papieren standen.

    Insofern kann man Dir vermutlich keinen Strick draus drehen, denn wenns ne Pflicht wäre, sollten die Zulassungsleute das von sich aus tun.
    Vorsichtshalber solltest Du das Änderungsprotokoll der damaligen Eintragung dabei haben - noch besser, Du lässt das nachtragen in die neuen Papiere.

    Eintragungen, die später einmal in die "neuen" Papiere eingetragen wurden, werden nach meiner Erfahrung dann auch weiter übernommen. Nur halt nicht aus "alten" Fahrzeugscheinen.
    MfG,
    Micha

    Heute morgen am Frühstücks-Tisch:

    Das reinste Wurst-Käs-Szenario!


  3. #3
    Kleinschreiber Avatar von Killerschnauze
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    im Zweifel immer eintragen lassen, oder ausbauen

  4. #4
    auf zur Vollausstattung! Avatar von Inter
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    Das, was seinerzeit bei den "neuen" Papieren weggelassen wurde, waren nur die originalen Reifengrößen. Alle nachträglichen Eintragungen wurden auch in die neuen Papiere übernommen.
    So, wie es sich anhört, gab es tatsächlich entweder entsprechende Gutachten zu den Teilen, mit denen man keine extra Eintragung in die Fahrzeugpapiere braucht, oder sie würden schon mal vom TÜV abgenommen, aber noch nicht in die Papiere übertragen. In beiden Fällen müsste der Vorbesitzer noch entsprechende Unterlagen zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren gehabt haben und hatte vielleicht vergessen sie beim Verkauf mit auszuhändigen. Kann man diese nicht mehr auftreiben, muss man sich wohl oder übel wieder die Gutachten/ABEs organisieren und ggf. eintragen lassen.

  5. #5
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    hmm, Gutachten wäre normalerweise einzutragen - wenns ne ABE ist nicht. Dazu kommt - selbst wenns Fahrwerk ne ABE hat un die Felgen auch wo das Auto drinsteht, so wäre immer noch genau zu schauendie Kombination aus beidem dann nicht doch Abnahme und eintragungsplichtig ist. ohne nähere Bezeichnung/Typ kann das hier aber einer Abschätzen.
    Die Fahrt zu einer qualifizierten Stelle der Organisation die das bei dir eintragen kann wäre mal kein Fehler...
    irgendwann wieder: '96er TDI Variant - syncro - Status ca. 50%, pausiert wegen Hausumbau...
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  6. #6
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    Zitat Zitat von mopedfan Beitrag anzeigen
    hmm, Gutachten wäre normalerweise einzutragen
    Nicht unbedingt sofort, aber bei der nächsten Beschäftigung mit den Papieren, je nachdem, was vermerkt ist.
    Grüße vom WarLord

  7. #7
    alias leodavi Avatar von mopedfan
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    Das wäre dann die Ummeldung gewesen...

    Aber stimmt, hat recht, diese Variante gibts auch - oder ist das "immer" so??
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  8. #8
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