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Thema: verarsche am Kunden! rechtsliche Frage

  1. #1
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    GKB
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    verarsche am Kunden! rechtsliche Frage

    Hallo, ich wende mich an euch weil ich einfach nicht mehr weiterweis welche möglichkeiten mir offen stehen.

    es geht darum dass ich letztes Jahr einen VW Fox für 8000 euro gekauft habe, und noch 1 jahr weiterfinanzieren muss.

    Dieses Auto wurde als voll funktionstüchtig und einwandfreiem zustand verkauft, hatte nach weniger als 1 woche schon einen

    Grund die werkstatt aufzusuchen (scheibenwaschanlage ging nicht richtig).

    Später war die Noggenwelle beschädigt und die elektronik des Wagens verabschiedete sich immer mehr (Fenster gehen nicht ordnungsgemäs hoch und runter)

    nun kam es letztens dazu dass sogar die Vorderräder anfingen zu schlackern und das Fahren des Fahrzeuges schlicht weg eher lebensgefährlich wurde da das Lenkrad ausschlug. desweiteren gingen die scheibenwischer nicht mehr, die elektrik versagt weiter, der ausenspiegel scheint bald runter zu fallen und und und.

    der Wagen war nun 6 tage in reparatur auf kosten der garantie. gemacht wurde schlicht weg nix, oder an der falschen stelle.

    der werkstattmeister ist mit mir als ich den wagen ablieferte probe gefahren und merkte die mängel ebenfalls.

    ich erwähne mal kurz das ich ein Pendler bin und meinen alten Wagen wegen sicherheitsgründen gegen einen Neuen Wagen umtauschte um sicherer die wöchentlichen 400km zurück zu legen.

    der Wagen hatte nach der auslieferung die Selben Probleme mit den Reifen.

    für den Ersatz wagen den ich in dieser Zeit hatte und ausgemacht war das dieser wegen der VW Mobilitätsgarantie nix für mich kosten würde vielen auf einmal gebühren an.

    ich hatte wegen der Aktion 6 Tage meinen Wagen nicht, musste für den kostenlosen ersatzwagen bezahlen, mitten in der woche
    die gesammte strecke noch einmal fahren und bekommen habe ich einen Wagen mit dem Stand von vor 6 tagen.

    meine unkosten belaufen sich auf diese kostenlose service leistung bereits auf knappe 90 euro.

    ich bin in der ausbildung, wohne in einer mietwohnung die ich selber finanzieren muss ohne hilfe von anderen und habe im monat höchstens 60euro für meine verfügung (staatliche untergrenze ist irgend was mit 300 soweit ich weis)

    noch zu erwähnenswert ist das die gleiche firma meine schwiegermutter schlicht weg verarscht hat in dem bei ihrem motor eine anzeige für den öl stand defekt war und dadurch der motor kaputt ging, bei der regelung eines neuen motores hieß es das wir nicht auf die anzeige geachtet hätten und nun 7000euro zahlen mussten für einen neuen motor, gleichzeitig kam der fall heraus das der eingebaute Motor des Golfes ein defekt hatte und VW die Motoren zurückzog (auch dieser wagen hatte noch Garantie)

    Nun wollte ich wissen wie meine Rechte sind. ich bin kein ADAC mitglied und habe kein geld für einen rechtsanwalt. die Autofirma bei dem die Fahrzeuge gekauft wurden war Rittersbacher in Kaiserslautern : http://www.rittersbacher-kaiserslautern.de/

  2. #2
    Narzominös agromin
    Avatar von obsession
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    das alles kann dir nur ein anwalt sageb bzw dir in der sache helfen .......
    als ADACplus-mitglied hast du meiens wissens anspruch eine kostenfreie erstberatung beim anwalt ......
    Boah ... voll der Erdbeershake

  3. #3
    muhahahaha Avatar von celler35i
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    Zitat Zitat von obsession
    das alles kann dir nur ein anwalt sageb bzw dir in der sache helfen .......
    als ADACplus-mitglied hast du meiens wissens anspruch eine kostenfreie erstberatung beim anwalt ......
    er ist aber KEIN mitglied




    sag niemals nie ...








  4. #4
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    Zitat Zitat von celler35i


    Zitat Zitat von obsession
    das alles kann dir nur ein anwalt sageb bzw dir in der sache helfen .......
    als ADACplus-mitglied hast du meiens wissens anspruch eine kostenfreie erstberatung beim anwalt ......
    er ist aber KEIN mitglied
    Mitglied werden und gut ist. Die sind da idR ziemlich tolerant.

    Oder eben ne RSV abschließen. Die haben meine Eltern schon lange und ich hab mich da auch schon öfters beraten lassen. Ist ne sehr feine Sache.


    Ohne dir jetzt nahe treten zu wollen, frage ich mich allerdings auch, was du mit einem so teuren Auto willst, wenn du keinen Cent hast und dir nichtmal die ADAC-Mitgliedschaft leisten kannst. 8|


  5. #5
    Der mit dem Golf tanzt Avatar von 35ifacelift
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    was du mit einem so teuren Auto willst,
    wenn man nen Fox überhaupt auto nennen kann.
    davon mal abgesehn fidne ich es schon recht amüsiant das ihr 2x beim gleichen händler auf die fresse geflogen seit....einmal reicht da wohl nicht.
    Zudem frag ich mich auch warum man sich als lehrling nen neues auto kaufen muss???
    Aber um deine frage zu beantworten...ohne anwalt wirst du da wohl kaum ne chance haben.
    Ich bin ein Mann. Ich frage NIE nach dem Weg.

  6. #6
    Foren Gott Avatar von tommler
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    § 434 Definition Sachmangel (liegt vor)
    § 437 Rechte des Käufers bei Sachmängel
    § 280 Schadensersatz
    § 284 <--- wichtig: Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    einfach ma durchlesen, muss das auch grad in meinem studium durchackern.
    rechtlich gesehen hast du die Möglichkeiten nach § 437 und Schadensersatz.

  7. #7
    Prüfling Avatar von Pass.ant
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    es gibt oder gab zumindest mal einen B-Schein vom Rechtsanwalt, wenn man kein Geld für einen Anwalt hat, da werden dann die kosten übernommen.

  8. #8
    MettShopBoy Avatar von Oldscool
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    Ganz ehrlich?

    1. Wenn ein kostenloser Ersatz-Wagen zugesichert wurde, würde ich keinen Cent dafür bezahlen.

    2. Wenn ich mein Fahrzeug von der Reparatur abholen würde und die Fehler wären immer noch da, würde ich damit nicht vom Hof fahren.

    3. Wenn es im Vorfeld schon Probleme mit dem Kundendienst gab, würde ich dort kein weiteres Auto erwerben.
    Seat Mii (2014)
    Seat Arona (2019)

    Honda CBF 600 (2007)
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Oldscool
    1. Wenn ein kostenloser Ersatz-Wagen zugesichert wurde, würde ich keinen Cent dafür bezahlen.

    2. Wenn ich mein Fahrzeug von der Reparatur abholen würde und die Fehler wären immer noch da, würde ich damit nicht vom Hof fahren.

    3. Wenn es im Vorfeld schon Probleme mit dem Kundendienst gab, würde ich dort kein weiteres Auto erwerben.
    Genau so siehts aus. Wende dich doch vielleicht mal direkt an VW. Wegen der Garantie, die gilt ja auch nicht nur direkt bei dem einen Händler, bei dem du das Auto gekauft hast.

  10. #10
    Foren Gott Avatar von PassatGuru
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    Zitat Zitat von zpeedy
    Zitat Zitat von Oldscool
    1. Wenn ein kostenloser Ersatz-Wagen zugesichert wurde, würde ich keinen Cent dafür bezahlen.

    2. Wenn ich mein Fahrzeug von der Reparatur abholen würde und die Fehler wären immer noch da, würde ich damit nicht vom Hof fahren.

    3. Wenn es im Vorfeld schon Probleme mit dem Kundendienst gab, würde ich dort kein weiteres Auto erwerben.
    Genau so siehts aus. Wende dich doch vielleicht mal direkt an VW. Wegen der Garantie, die gilt ja auch nicht nur direkt bei dem einen Händler, bei dem du das Auto gekauft hast.
    0800-Volkswagen. Da kann dir geholfen werden. Wenn das nicht klappt, Kummerkasten in der Autobild.

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