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Thema: Gewährleistung ausschließen --> Privatmann als gewerblicher Käufer

  1. #1
    Headbanger Avatar von der_Bayer
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    Gewährleistung ausschließen --> Privatmann als gewerblicher Käufer

    Hallo,

    ich brauche mal euren Rat. Ich hab mir heute einen Wagen angesehen. Der Fähnchenhändler, bei dem das Auto steht, sagt: Wenn ich auf die Gewährleistung verzichte, könnte noch etwas mehr am Preis gehen - ich müsste nur einen fiktiven Firmennamen eintragen, ein Gewerbenachweis wird nicht verlangt.

    Fragen:
    Macht man sich dabei als Käufer strafbar bzw. kann im Nachhinein z.B. bei einer Prüfung des Händlers (vom Finanzamt) vom Käufer verlangt werden, dass die MWSt. nachgezahlt wird?

    Viele Grüße

  2. #2
    Foren Gott Avatar von tommler
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    Mit solchen Händlern macht man keine Geschäfte.

  3. #3
    Headbanger Avatar von der_Bayer
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    Zitat Zitat von tommler
    Mit solchen Händlern macht man keine Geschäfte.
    Das mag sein, beantwortet aber nicht meine Frage.

  4. #4
    Foren Gott Avatar von Bunkertech
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    Wozu dann überhaupt nen Kaufvertrag?
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  5. #5
    Foren Gott Avatar von tommler
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    Da soll er sich lieber nen Kumpel suchen und der verkauft dann von Privat den Karrn.

  6. #6
    Master Of Postings Avatar von Nelltec
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    Der Händler ist da fein raus.....du bist der gearschte der WENN was auf die Mütze bekommt !

  7. #7
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    könnte es nicht passieren daß man wenns rauskommt Mehrwertsteuer nachzahlen muß?
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  8. #8
    Foren Gott Avatar von tommler
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    Zitat Zitat von Richthofen
    könnte es nicht passieren daß man wenns rauskommt Mehrwertsteuer nachzahlen muß?
    Wenns so läuft wie sich die beiden das vorstellen, zahlt keiner die MWSt.
    Somit leistest du Beihilfe zur Steuerhinterziehung, und wenn die draufkommen bist gearscht.

  9. #9
    Foren Gott Avatar von Bunkertech
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    Die Steuer hat schon der (private) Vorbesitzer bezahlt, es sei denn, der Vorbesitzer war ne Firma. Da führt dann der Händler 19% aud die Differenz VK-EK ab.
    Mit Steuerhinterziehung wird er weniger Probleme bekommen.
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  10. #10
    wire and fire
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    Bei Verträgen unter Kaufleuten gelten ganz andere Regeln und Gesetze als normal.
    Als Kunde hast du automatisch etliche Rechte, als Kaufmann dagegen oft nicht, da du ja als Fachmann angesehen wirst.
    Garantie/Gewährleistung kannst du dann zB vergessen,
    es sein denn dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
    Gruß Norbert
    ---------------
    Irren ist menschlich, daher keine Verantwortung für irgendwas. Dies gilt ganz besonders auch für Links

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