Hallo,
ich brauche mal euren Rat. Ich hab mir heute einen Wagen angesehen. Der Fähnchenhändler, bei dem das Auto steht, sagt: Wenn ich auf die Gewährleistung verzichte, könnte noch etwas mehr am Preis gehen - ich müsste nur einen fiktiven Firmennamen eintragen, ein Gewerbenachweis wird nicht verlangt.
Fragen:
Macht man sich dabei als Käufer strafbar bzw. kann im Nachhinein z.B. bei einer Prüfung des Händlers (vom Finanzamt) vom Käufer verlangt werden, dass die MWSt. nachgezahlt wird?
Viele Grüße