https://www.daserste.de/information/...platz-100.html
Ist vielleicht interessant.
Oder hier auf der ADAC Seite.
BGH: Halter muss den Fahrer nicht benennen
Der BGH hat festgestellt, dass der Halter keinen Schadensersatz schuldet, wenn er sich weigert, den Fahrer zu benennen. Der Halter hat, gegenüber dem Parkplatzbetreiber keine Auskunftspflicht.
Wenn Sie als Halter vom Parkplatzbetreiber aber mit der Behauptung verklagt werden, Sie seien der Vertragspartner, müssen Sie alle Personen benennen, die als Fahrer in Betracht kommen. Tun Sie das nicht, haben Sie die Vertragspartnereigenschaft nicht ausreichend bestritten. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt) beweisen können, dass Sie gar nicht vor Ort waren (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19).