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Thema: G60 Import aus Italien / Technische Daten und EG-Betriebserlaubnis gesucht

  1. #11
    Headbanger Avatar von der_Bayer
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    Christian
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    Zitat Zitat von schulz_G60 Beitrag anzeigen
    hat jemand ggf. weitere Ideen oder Erfahrungen mit einem Import?

    Hallo,

    der TÜV kann auch ein Datenblatt erstellen (zumindest macht das der TÜV Süd), das kostet ca. 150 EUR und das akzeptieren hier auch die Zulassungsstellen. Musst Du keine Vollabnahme machen lassen?

    Viele Grüße
    Christian

  2. #12
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    Zitat Zitat von der_Bayer Beitrag anzeigen
    Musst Du keine Vollabnahme machen lassen?
    Wenn der Weg über den TÜV führt, ist eine Vollabnahme notwendig.
    Da habe ich dem Herrn Inschenör aber die ABE Nr. vom Typenschild mitgeteilt und die passt scheinbar nicht zum Auto.

    Es könnte aber auch ohne Vollabnahme klappen, da der italienische TÜV auch bei uns akzeptiert wird. Aber da fehlt der Zulassungsstelle die Nr. & Datum der Typgenehmigung, normalerweise unter Punkt K in der Zulassungsbescheinigung zu finden

  3. #13
    aka plüschi Avatar von der_davos
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    Zitat Zitat von schulz_G60 Beitrag anzeigen
    E657, E657/1
    Sind die ABE´s vom Frontantrieb.

    35i Syncros egal ob Limmo/ Variant B3 / B4 haben die E960


    ´´ Xenon legalized``
    1. B4 Varri GL 16V ABF
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    3. B4 Varri ``Polizei´´ 1Z Trecker RIP
    4. B3 Limo GT G60 Syncro Still Waiting
    5. B4 Varri GT 16V
    http://www.passat35i.de/threads/9005...44#post1243244

    http://www.passat35i.de/threads/9006...iskusionsrunde

  4. #14
    aka plüschi Avatar von der_davos
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    ´´Erteilung der ABE 960´´ bzw wie es im FZ-Schein stehen würder ´´Datum zu K ´´ ist der 12.08.1988


    ´´ Xenon legalized``
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    3. B4 Varri ``Polizei´´ 1Z Trecker RIP
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    http://www.passat35i.de/threads/9005...44#post1243244

    http://www.passat35i.de/threads/9006...iskusionsrunde

  5. #15
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    Zitat Zitat von der_davos Beitrag anzeigen
    Sind die ABE´s vom Frontantrieb.

    35i Syncros egal ob Limmo/ Variant B3 / B4 haben die E960

    Danke, aber genau da wird‘s bei meinem G60 Variant jetzt komisch, denn auf meinem Typenschild steht E657 ????
    …und man baut ja ’nen Frontantrieb nicht mal eben zum syncro um.


    Steht denn bei euch, unabhängig von der Motorisierung, diese ABE-Nr. auch im Punkt K der Zulassungsbescheinigung?

  6. #16
    der Süchtige Avatar von mrcp
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    So, hab mal nachgeschaut. ABE 960 und links unten steht noch "Typ 35i-299" für syncro.

    Mfg


    Zitat Zitat von mrcp Beitrag anzeigen
    Ich könnte nächste Woche mal am Auto direkt nachschauen was da aufm Typenschild steht.
    Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Wir reden vom schwarzen Aluschild im Wasserkasten?

    Mfg Marcel

  7. #17
    scheißt Regenbögen
    Avatar von Kalanahanitzna
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    Zitat Zitat von schulz_G60 Beitrag anzeigen
    genau da wird‘s bei meinem G60 Variant jetzt komisch, denn auf meinem Typenschild steht E657 ????
    Zitat Zitat von schulz_G60 Beitrag anzeigen
    Von TÜV Nord habe ich eben die Info bekommen, meine Typenschild ABE würde nicht zum Fahrzeug passen.
    Da hat der TÜV wohl Recht...

    Schon bei VW angerufen?

    aktueller Fahrzeugbestand:

    1991er VW Golf Function 1,6 TD
    2016er VW T6 2,0 TDI Transporter lang
    2017er Böckmann CC Voll-Alu Pferdeanhänger
    2022er Skoda Superb Scout 4x4
    2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG


  8. #18
    Fahrradfahrer Avatar von Strahli
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    Zitat Zitat von schulz_G60 Beitrag anzeigen
    ich habe einen G60 aus Italien gekauft, den ich momentan noch nicht in Deutschland zugelassen bekomme.
    Italienischer TÜV, der EU weit (also auch in Deutschland) akzeptiert wird, ist noch bis 05/2025 vorhanden.
    Theoretisch wäre damit eine große Hürde zur Zulassung bereits überwunden.
    Der Zulassungsstelle fehlen aber die technischen Daten zum Fahrzeug, also das was neuerdings in den COC Papieren steht. COC gab es 1991 aber noch nicht.
    Theoretisch sollte das auch anhand der ABE Nr. auf dem Typenschild zu ermitteln sein, doch da fehlt dem Amt das Datum der ABE. Dieses steht wiederum nicht auf dem Typenschild

    Die online Abfrage nach COC Informationen verlief natürlich auch negativ. Gab es 1991 ja auch noch nicht.

    Kurzum:
    1. hat jemand ggf. weitere Ideen oder Erfahrungen mit einem Import?



    Moin,

    ich habe im Jahre 2012 meinen Rallye Kadett aus Luxemburg eingeführt, damals wurde jedoch der luxemburgische TÜV nicht in Deutschland anerkannt, weil zu der Zeit die Prüforganisationen der EU Mitgliedsländer Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen nicht gegenseitig anerkannt haben.
    Daher wurde zu dieser Zeit noch eine Vorführung und Abnahme bei meiner örtlichen Prüfstelle erforderlich, welche dann die landesspezifischen Kriterien zur Erlangung einer Zulassungsgenehmigung im Zulassungsbereich von Deutschland prüfte. Mit dem von der Prüforganisation ausgestellten Prüfbericht bin ich seiner Zeit dann zur Zulassungsstelle und habe dort einen neuen "Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II" beantragt.

    Wer keine COC Papiere vom Verkäufer seines Fahrzeugs erhalten hat, kann diese auch über die Prüfstelle seines Vertrauens abfragen. Diese Dokumente sind für alle älteren Fahrzeuge von den Herstellern nicht öffentlich zugänglich und wurden vor der Novelle der Zulassungsverordnung den Fahrzeugerstkäufern nicht ausgehändigt, mussten aber von den Herstellern in den Vergangenheit beim KBA eingereicht werden, dass war laut damaliger StVZO verpflichtend.
    Zu beachten ist, dass trotz vorliegender technischer Prüfung eines Fahrzeugs im Ausland, diese bei älteren Fahrzeuge (vor der Änderung der Novelle) vom heimischen TÜV nicht anerkannt werden und eine zwingende Vorführung bei einer anerkannten deutschen Prüforganisation erforderlich ist.
    Mit den Dokumenten der bestandenen technischen Zulassungsabnahme kann man bei der Zulassungsstelle vorstellig werden und sein Fahrzeug zur Zulassung anmelden.
    Aber Achtung, die originale nationale Zulassungsbescheinigung des Ursprungslandes muss vorliegen und mitgeführt werden. Die Zulassungsbehörde ist nämlich laut Zulassungsverordnung verpflichtet diese Dokumente zur Besitznachweisführung für mindestens 6 Monate einzuziehen und aufzubewahren.
    Die Behörde informiert das KBA über diese Einziehung. Hintergrund, auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde kann eine Rückführung der eingezogenen nationalen Zulassungsbescheinigung über das KBA beantragt werden. Besteht die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen, kann beim Fehlen des Teil II ein Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das KBA die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde.
    Die Behörde ist verpflichtet die alte Bescheinigung zu entwerten und sie unter Eintragung der Nummer der neuen Bescheinigung dem Antragsteller nach 6 Monaten wieder auszuhändigen.

    Gruß Strahli

  9. #19
    Fahrradfahrer
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    Schon bei VW angerufen?
    Moin, ich war jetzt eine Woche mit dem WoMo in den Niederlanden und natürlich funktioniert eine 0800er Telefonnummer nicht aus dem Ausland.
    Ich habe mich dann nochmal auf der Website von VW umgesehen und dort, wo auch die 0800-Volkswagen steht, gibt es euch eine E-Mail-Adresse.
    Also hatte ich da bereits hingeschrieben und auch umgehend eine Antwort erhalten. Ich habe ein "Antragsformular zur Datenbestätigung" bekommen, welches ich auch im Urlaub ausgefüllt zurück gesendet habe. Der Service soll 15€ kosten. Abgebucht wurde noch nicht, ich warte jetzt auf die Reaktion von VW.

    Gruß,
    schulz

  10. #20
    Fahrradfahrer
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    Zitat Zitat von mrcp Beitrag anzeigen
    So, hab mal nachgeschaut. ABE 960 und links unten steht noch "Typ 35i-299" für syncro.

    Mfg
    Danke für's Nachschauen.

    Auf meinem Typenschild steht unten links auch nur Typ35i.
    In der Zulasungsbescheinigung und dem alten Kfz-Brief steht jedoch "35i Versione PG2C 299", wobei man jetzt das PG als Motorkennbuchstabe und 299 als syncro deuten kann.
    Ich warte täglich auf Post auf Wolfsburg, egal was da dann drin steht.

    Gruß,
    schulz

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